Impressum

Fanclub - Satzung vom 21.09.2011
Grundsatz

Jedes Fanclub-Mitglied verpflichtet sich zum Unterlassen jeglicher Gewaltanwendung vor, während und nach dem Besuch von Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des VfL Bochum 1848 und/oder des Fanclubs. Gleichzeitig verpflichtet sich jedes Fanclubmitglied alles zu unterlassen was dem VfL Bochum 1848 und/oder dem Fanclub schadet. Bei Verstoß gegen diesen Grundsatz endet die Mitgliedschaft fristlos mit der Möglichkeit strafrechtlicher Verfolgung!


§ 1 Name des Fanclubs

Der Club führt den Namen „unserVfL.de Fanclub 1848“ mit dem Sitz
in 44651 Herne , gegründet am 20.09.2011 Um 18:48 Uhr

§ 2 Ämter

Zur Leitung des Fanclubs werden folgende ehrenamtliche Ämter durch mehrheitliche
Wahlen besetzt.

a) 1. Vorsitzender
b) 2. Vorsitzender
c) Kassenwart

§ 3 Neuwahlen

Neuwahlen im Bereich des Vorstandes sowie dessen Entlastung erfolgen auf Antrag
der Generalversammlung. Die von der Generalversammlung zu berufenden
Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt.

Wahlen finden in Form von Onlineabstimmungen statt. Diese haben grundsätzlich eine Laufzeit von fünf Tagen, und das Ergebnis wird mit einfacher Mehrheit gewertet. Ausnahmen sind möglich sobald eine schnelle Entscheidung erforderlich ist.

§ 4 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Saison und Mitglied € 18,48,-- Schüler bis 15 Jahre,
sowie Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Die Saison beginnt am 01.07.20xx und endet am 30.06. des Folgejahres.

Neue Mitglieder zahlen in der Aufnahmesaison den Beitrag anteilig für die laufende Saison.
Die Zustellung des Fanclubausweises erfolgt innerhalb von 4 Wochen - nach Eingang der Anmeldegebühr und des entsprechenden Mitgliedsbeitrags - per Briefpost.

Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages für eine Saison erfolgt zu Beginn der Saison im Juli des Jahres in dem die Saison beginnt. Beispiel: Der Mitgliedsbeitrag für die Saison 2013/2014 ist im Juli 2013 fällig.

Über die weitere Mitgliedschaft von Personen, die ihren Beitrag in diesem Zeitraum nicht
entrichtet haben, entscheidet der Vorstand.

§ 5 Ziele des Fanclubs

Die Ziele des Clubs sind die Repräsentation, Werbung und Unterstützung des VfL Bochum 1848 sowie Besuche von Spielen und sonstigen Veranstaltungen des VfL Bochum.

§ 6 Mitgliedschaft

1 ) Voraussetzung für eine Mitgliedschaft des Fanclubs ist ein Account des Portals www.unserVfL.de

2 ) Eine Begrenzung der Mitgliedschaft im Fanclub besteht nicht. Über die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand. Es besteht keine Recht auf eine Mitgliedschaft.
Personen, die sich in besonderer Weise um den Fanclub verdient gemacht haben, können,
auf Antrag des Vorstandes, von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt
werden.

3 ) Die Mitgliedschaft kann sowohl vom Mitglied als auch vom Fanclub, vertreten durch den Vorstand, fristlos gekündigt werden.

In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Mitgliedsbeiträge.

4 ) Eine ordentliche Kündigung ist quartalsmäßig - sowohl durch den Fanclub als auch dem Mitglied - möglich. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum jeweiligem Quartalsende.In diesem Fall wird der anteilige bereits bezahlte Mitgliedsbeitrag erstattet. Ein Anspruch auf die Anmeldegebühr besteht nicht.

5 ) Überlassenes Fanclubeigentum. im Besonderen der Fanclubausweis, ist bei Austritt bzw. Kündigung der Mitgliedschaft unverzüglich an den 1. Vorsitzenden zurückzusenden. Fanclubspezifische Artikel wie z.B. Fanclubschal, Fanclubtrikot dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft werden. Auch nicht dann, wenn das Mitglied eine Gebühr (Kaufpreis) für den Artikel entrichtet hat.
Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vorstand weitere Schritte - insbesondere Schadenersatzforderungen bei Missbrauch durch unberechtigte Dritte - vor.

6 ) Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 10 Euro

§ 7 Erforderliche Mehrheiten

Bei Fanclub internen Entscheidungen die im Rahmen von Onlineabstimmungen stattfinden
entscheidet die einfache Mehrheit über Annahme bzw. Ablehnung
eines Antrages. Bei unentschiedenen Abstimmungen ist das Votum des 1. Vorsitzenden
maßgebend.

§ 8 Sonstiges

Die Nutzungsbedingungen des Portals www.unserVfL.de sind Bestandteil der Satzung des Fanclubs "unserVfL.de Fanclub 1848"


Diese Satzung tritt ab sofort in Kraft.
Herne den 21.09.2011, angepasst am 15.02.2019