06-26-2026, 02:14 PM
Seit Jahrzehnten kommen unzählige VfL-Fans ins Vonovia Ruhrstadion, um ihren Herzensverein zu unterstützen. Damit die Heimspiele des VfL Bochum 1848 anne Castroper ausgetragen werden können, bedarf es einer sicherheitstechnischen Grundlage – der Stadionordnung. 1999 erstmals veröffentlicht, wurde die Stadionordnung zuletzt 2016 aktualisiert. Im Zuge der Professionalisierung und Modernisierung hat der VfL diese nun um zentrale Punkte – die in der Praxis unter anderem durch die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen oder Prozessabläufe am Spieltag seit Langem gelebt wurden – ergänzt.
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Hier gibt es eine Übersicht der wichtigsten Anpassungen.
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Aufenthalt von Kindern im Stadion:
.Als gesellschaftlicher Akteur kommt dem VfL eine besondere Verantwortung gegenüber jungen Menschen zu. Dazu gehört insbesondere auch der Schutz von Kindern im Stadion. Deshalb haben Kleinkinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres keinen Zutritt zu den Stehplatzbereichen des Stadions. Kinder bis zur Vollendung ihres achten Lebensjahres haben – auch nicht in Begleitung eines Erwachsenen - keinen Zutritt zu den Blöcken O (links) und P (rechts). Zum Schutz der jüngsten VfL-Fans ist zudem das Rauchen im Familienblock ausdrücklich untersagt.
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Gästefans in Heimbereichen:
Bereits seit geraumer Zeit weist der VfL auf vielen verschiedenen Kommunikationswegen auf die Thematik „Gästefans in Heimbereichen“ hin. Dadurch werden Fans zunehmend sensibilisiert, ihre Tickets/Dauerkarten nicht an Anhängerinnen und Anhänger des Gastclubs weiterzugeben. In der ergänzten Stadionordnung wurden alle Informationen zu dieser Thematik parallel zu den ATGB noch einmal gebündelt. So kann sich jeder Fan in „seinem“ Bereich an dem Fußballspiel erfreuen.
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Mitführen von medizinischen Hilfsmitteln/Medikamenten:
Selbstverständlich haben Fans die Möglichkeit, Hilfsmittel bzw. Medikamente, die aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind, ins Stadion mitzunehmen. Dabei ist die Mitnahme solcher Artikel und Medikamente anzeige- und nicht genehmigungspflichtig. Konkret heißt das, dass dem Verein schriftlich vor einem Spiel – per E-Mail an service@vfl-bochum.de – die geplante Mitnahme lediglich mitgeteilt werden muss. Der entsprechende Nachweis der medizinischen Notwendigkeit (z.B. Attest, Arztbrief o.ä.) ist am Spieltag mitzuführen und am Einlass vorzuzeigen. Eine Ausnahme bildet medizinisches Cannabis, das – analog zu Drogen jeglicher Art – verboten ist. Das Mitführen notwendiger Gehhilfen ist aus Sicherheitsgründen (Stolpergefahren, Freihalten von Flucht- und Rettungswegen, Haftungsgründe) nur im Bereich der Sitzplätze und/oder der ausgewiesenen Sonderplätze erlaubt. Bisherige Inhaber von Stehplatzdauerkarten, die auf Gehhilfen angewiesen sind und diese in der Vergangenheit mit in die Stehplatzbereiche genommen haben, wenden sich bitte an service@vfl-bochum.de. Die Mitnahme von Gehhilfen in Sitzplatzbereiche muss dem VfL dagegen nicht vorab angezeigt werden.
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Differenzierung von verbotenen Gegenständen:
In der angepassten Stadionordnung wird noch einmal differenzierter zwischen Gegenständen unterschieden, die im Stadion erlaubt sind und Gegenständen, die nicht mitgeführt werden dürfen. Eine Ausnahme bildet hierbei das Mitbringen von Assistenzhunden. Eine entsprechende Anfrage ist jedoch rechtzeitig – spätestens bis zum Ablauf einer Frist von zehn Tagen vor dem jeweiligen Heimspiel – beim VfL zu beantragen.
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HIER geht es zur angepassten Stadionordnung.
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Hier gibt es eine Übersicht der wichtigsten Anpassungen.
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Aufenthalt von Kindern im Stadion:
.Als gesellschaftlicher Akteur kommt dem VfL eine besondere Verantwortung gegenüber jungen Menschen zu. Dazu gehört insbesondere auch der Schutz von Kindern im Stadion. Deshalb haben Kleinkinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres keinen Zutritt zu den Stehplatzbereichen des Stadions. Kinder bis zur Vollendung ihres achten Lebensjahres haben – auch nicht in Begleitung eines Erwachsenen - keinen Zutritt zu den Blöcken O (links) und P (rechts). Zum Schutz der jüngsten VfL-Fans ist zudem das Rauchen im Familienblock ausdrücklich untersagt.
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Gästefans in Heimbereichen:
Bereits seit geraumer Zeit weist der VfL auf vielen verschiedenen Kommunikationswegen auf die Thematik „Gästefans in Heimbereichen“ hin. Dadurch werden Fans zunehmend sensibilisiert, ihre Tickets/Dauerkarten nicht an Anhängerinnen und Anhänger des Gastclubs weiterzugeben. In der ergänzten Stadionordnung wurden alle Informationen zu dieser Thematik parallel zu den ATGB noch einmal gebündelt. So kann sich jeder Fan in „seinem“ Bereich an dem Fußballspiel erfreuen.
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Mitführen von medizinischen Hilfsmitteln/Medikamenten:
Selbstverständlich haben Fans die Möglichkeit, Hilfsmittel bzw. Medikamente, die aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind, ins Stadion mitzunehmen. Dabei ist die Mitnahme solcher Artikel und Medikamente anzeige- und nicht genehmigungspflichtig. Konkret heißt das, dass dem Verein schriftlich vor einem Spiel – per E-Mail an service@vfl-bochum.de – die geplante Mitnahme lediglich mitgeteilt werden muss. Der entsprechende Nachweis der medizinischen Notwendigkeit (z.B. Attest, Arztbrief o.ä.) ist am Spieltag mitzuführen und am Einlass vorzuzeigen. Eine Ausnahme bildet medizinisches Cannabis, das – analog zu Drogen jeglicher Art – verboten ist. Das Mitführen notwendiger Gehhilfen ist aus Sicherheitsgründen (Stolpergefahren, Freihalten von Flucht- und Rettungswegen, Haftungsgründe) nur im Bereich der Sitzplätze und/oder der ausgewiesenen Sonderplätze erlaubt. Bisherige Inhaber von Stehplatzdauerkarten, die auf Gehhilfen angewiesen sind und diese in der Vergangenheit mit in die Stehplatzbereiche genommen haben, wenden sich bitte an service@vfl-bochum.de. Die Mitnahme von Gehhilfen in Sitzplatzbereiche muss dem VfL dagegen nicht vorab angezeigt werden.
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Differenzierung von verbotenen Gegenständen:
In der angepassten Stadionordnung wird noch einmal differenzierter zwischen Gegenständen unterschieden, die im Stadion erlaubt sind und Gegenständen, die nicht mitgeführt werden dürfen. Eine Ausnahme bildet hierbei das Mitbringen von Assistenzhunden. Eine entsprechende Anfrage ist jedoch rechtzeitig – spätestens bis zum Ablauf einer Frist von zehn Tagen vor dem jeweiligen Heimspiel – beim VfL zu beantragen.
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HIER geht es zur angepassten Stadionordnung.
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Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."