05-11-2021, 12:12 AM
Hier mal die Richtlinien der DFL:
Diese Möglichkeit gibt es in vier Fällen:
Torerzielung (Foul, Handspiel, Abseits und andere Regelwidrigkeiten bei oder im Vorfeld der Torerzielung)
Strafstoß/Elfmeter (nicht oder falsch geahndete Vergehen)
Rote Karte (nicht oder falsch geahndete Vergehen)
Verwechslung eines Spielers (bei Roter, Gelb-Roter oder Gelber Karte)
Voraussetzung für ein Eingreifen des Video-Assistenten ist jeweils, dass nach seiner Einschätzung eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung des Schiedsrichters auf dem Platz vorliegt. Ist eine solche, klar falsche Wahrnehmung des Schiedsrichters auf dem Platz nicht gegeben, darf der Video-Assistent ( persönliche Anmerkung: z.B. im Fall Losilla ) nicht eingreifen. Der Video-Assistent ist also nicht dazu da, eine bessere Entscheidung zu finden. Auch wird es weiterhin Szenen geben, die nicht eindeutig aufzulösen sind. Der Video-Assistent soll den Fußball ein Stück weit gerechter machen.
Quelle und mehr: DFL.de
So schwer zu verstehen ist das eigentlich nicht [USER=12]@MarWiBo[/USER]
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."