01-23-2024, 04:50 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-20-2024, 05:47 PM von Herr Bert.)
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen diverser Vergehen seiner Anhänger mit drei Geldstrafen belegt, die in Summe 25.500 Euro ergeben. Hiervon kann der VfL bis zu 7.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Die Vorfälle ereigneten sich in den Partien gegen Borussia Mönchengladbach, beim SV Darmstadt 98 und gegen den VfL Wolfsburg.
Im Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach am 30. September 2023 flogen Becher in Richtung jubelnder Gästespieler, die auf den Bochumer Fanblock zuliefen. Getroffen wurde niemand. Bei der Partie in Darmstadt am 3. November 2023 wurden kurz nach Spielbeginn zahlreiche pyrotechnische Gegenstände im Gästefanblock entzündet. Im Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg am 2. Dezember betrat ein Zuschauer den Innenraum, konnte aber gestellt und vom Ordnungsdienst abgeführt werden.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
Im Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach am 30. September 2023 flogen Becher in Richtung jubelnder Gästespieler, die auf den Bochumer Fanblock zuliefen. Getroffen wurde niemand. Bei der Partie in Darmstadt am 3. November 2023 wurden kurz nach Spielbeginn zahlreiche pyrotechnische Gegenstände im Gästefanblock entzündet. Im Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg am 2. Dezember betrat ein Zuschauer den Innenraum, konnte aber gestellt und vom Ordnungsdienst abgeführt werden.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."