11-19-2024, 09:38 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-19-2024, 09:51 AM von Herr Bert.)
Das sehe ich etwas anders. Als leitender Angestellter gehören Personalentscheidungen zum Kompetenz bzw. Aufgabenbereich. Im Grunde ist der Geschäftsführer die oberste Instanz. AR und Präsidium haben mit dem Tagesgeschäft nichts zu tun. Optimal wäre natürlich, wenn in diesen Gremien ein Arbeitsrechtler beratend tätig wäre.
Gerade wenn, eine solch weitreichende Entscheidung ansteht, muss so etwas "wasserdicht" sein. Ob eine Maßnahme dann gerichtsfest ist, steht auf einem anderen Blatt, sie muss aber zumindest sachlich begründet sein, und einen gewissen Unterbau haben, im Konkreten Abmahnungen. Das gehört zum Grundwissen eines leitenden Angestellten.
Gerade wenn, eine solch weitreichende Entscheidung ansteht, muss so etwas "wasserdicht" sein. Ob eine Maßnahme dann gerichtsfest ist, steht auf einem anderen Blatt, sie muss aber zumindest sachlich begründet sein, und einen gewissen Unterbau haben, im Konkreten Abmahnungen. Das gehört zum Grundwissen eines leitenden Angestellten.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."