02-27-2025, 08:43 PM
Am Freitag wird der Fall Drewes vor dem DFB-Bundesgericht verhandelt. Eine Urteilsfindung könnte schwierig werden - und lange dauern.
Felix Passlack kennt das Prozedere schon, das am Freitagmittag auf ihn zukommen wird. Videoschalte, Fragen beantworten, sich höflich verabschieden - und das Beste hoffen. Für Patrick Drewes hingegen wird es neu sein, er war schließlich Anfang Januar noch persönlich in Frankfurt vor Ort, als der Feuerzeugwurf gegen ihn während des Spiels seines VfL Bochum beim 1. FC Union Berlin verhandelt wurde. Dieses Mal darf auch er in Bochum bleiben, wird per Video in die Zentrale des größten Fußball-Verbands zugeschaltet, wenn der „Fall Drewes“ nun vor dem DFB-Bundesgericht neu verhandelt wird. Union legte Berufung gegen die Wertung des Sportgerichts vom 9. Januar ein, wonach dem VfL Bochum drei Punkte am Grünen Tisch zugesprochen wurden. Auch Holstein Kiel und der FC St. Pauli beteiligten sich daran.
Der Fahrplan der Verhandlung, die Freitagmittag um 12.30 Uhr beginnt, sieht vor, dass zunächst über die Zulässigkeit der Berufung der beiden Konkurrenten im Abstiegskampf, Holstein Kiel und FC St. Pauli, entschieden wird. Danach wird es richtig spannend, wenn das Bundesgericht alle Zeugen erneut verhören wird. Offen ist, ob etwa Union Berlin neue Beweise gegen Drewes und den VfL Bochum vorlegen kann. Für Union-Präsident Dirk Zingler scheint die Sache klar: „Wir setzen uns der Gefahr aus, dass in Zukunft nicht die sportlichen Leistungen der Mannschaften entscheiden, wie ein Spiel ausgeht, sondern mögliche Schmähungen, Beleidigungen, Rauch oder eben der Wurf eines Gegenstandes“, sagte er zum Einspruch.
Drewes beim Spiel in Berlin mit Feuerzeug getroffen
Die damalige VfL-Nummer-Eins Drewes wurde im Spiel bei Union Berlin am 14. Dezember des vergangenen Jahres ein paar Minuten vor dem Ende der Partie beim Stand von 1:1 mit einem Feuerzeug am Kopf getroffen. Der Gegenstand flog aus der Heim-Fankurve der Unioner Anhänger. Schiedsrichter Martin Petersen unterbrach damals die Partie für eine halbe Stunde, setzte sie dann aber fort. Wie die Bochumer damals verlautbaren ließen: Nur unter Protest. Beide Mannschaften einigten sich auf einen Nichtangriffspakt. Der VfL legte im Nachgang der Partie Einspruch gegen die Wertung ein. Und bekam in erster Instanz recht.
Das DFB-Sportgericht sah Bochum als geschwächt an, weil durch das ausgeschöpfte Wechselkontingent Timo Horn nicht mehr für Drewes gebracht werden konnte. Zudem hätte Schiedsrichter Petersen das Spiel abbrechen müssen. Das sehen die Berliner naturgemäß anders. „Ob für eine Seite eine Beeinträchtigung oder Schwächung vorliegt, ob das Spiel abgebrochen oder fortgesetzt wird, muss immer in der alleinigen Entscheidung des Unparteiischen liegen. Wenn die nutznießende Partei ihre Schwächung selber erklären kann, brauchen wir keine unparteiischen Schiedsrichter mehr, Betrug und Schmierentheater ist Tür und Tor geöffnet. Die benachteiligten Parteien werden nie in der Lage sein, das Gegenteil zu beweisen“, sagte Zingler.
Unterstützung in seiner Argumentation bekommt er vom renommierten Sportrechts-Anwalt Paul Lambertz. „Die Frage ist doch, wo das hinführt, sollte die Entscheidung der ersten Instanz nicht aufgehoben werden. Das führt meines Erachtens dazu, dass man jeglichen Einsprüchen Tür und Tor öffnet“, sagte er dem RBB. Er hält die Entscheidung des Sportgerichts in erster Instanz für „überraschend und nicht richtig“. Er sähe die Autorität der Schiedsrichter untergraben, wenn es bei der Entscheidung auch vor dem DFB-Bundesgericht bliebe.
VfL oder Union: DFB-Entscheidung schwer vorherzusehen
Ganz so einfach scheint die Sache aber nicht zu sein. Diese Redaktion sprach mit mehreren Sportrechtlern, die zwar alle darauf verwiesen, dass das Regelwerk des DFB ausgerechnet bei diesem Thema nicht gut und die getroffene Entscheidung daher nicht zwingend vertretbar sei. Auf der anderen Seite ließe die Rechtslage aber eben auch Interpretationsspielraum. Oftmals seien Entscheidungen aus erster Instanz in Berufungsverfahren in solch unklaren Fällen dann nicht aufgehoben worden. Gut möglich also, dass das Bundesgericht die erstinstanzliche Entscheidung mitträgt.
Dann, so hatte Union bereits angekündigt, würden die Berliner die nächste Instanz anrufen. Dies wäre dann das Ständige Neutrale Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften. Sogar ein Gang bis vor den Internationalen Sport-Gerichtshof CAS wäre vorstellbar. Eine Entscheidung bis zum Saisonende wäre dann aber wohl kaum zu erwarten, Gerichtsverfahren benötigen viel Zeit. Im Abstiegskampf allerdings wäre eine schnelle Entscheidung wünschenswert.
Im Sinne des Sports hoffen Experten darauf, dass das ursprüngliche sportliche Ergebnis von 1:1 am Ende bestehen bleibt. Damit könnten grundsätzlich wohl auch die Bochumer aufgrund des aktuellen Tabellenstands leben, die bereits am Samstag gegen die TSG Hoffenheim mit einem Heimsieg wieder für sportliche Schlagzeilen sorgen wollen.
Quelle: WAZ.de
Felix Passlack kennt das Prozedere schon, das am Freitagmittag auf ihn zukommen wird. Videoschalte, Fragen beantworten, sich höflich verabschieden - und das Beste hoffen. Für Patrick Drewes hingegen wird es neu sein, er war schließlich Anfang Januar noch persönlich in Frankfurt vor Ort, als der Feuerzeugwurf gegen ihn während des Spiels seines VfL Bochum beim 1. FC Union Berlin verhandelt wurde. Dieses Mal darf auch er in Bochum bleiben, wird per Video in die Zentrale des größten Fußball-Verbands zugeschaltet, wenn der „Fall Drewes“ nun vor dem DFB-Bundesgericht neu verhandelt wird. Union legte Berufung gegen die Wertung des Sportgerichts vom 9. Januar ein, wonach dem VfL Bochum drei Punkte am Grünen Tisch zugesprochen wurden. Auch Holstein Kiel und der FC St. Pauli beteiligten sich daran.
Der Fahrplan der Verhandlung, die Freitagmittag um 12.30 Uhr beginnt, sieht vor, dass zunächst über die Zulässigkeit der Berufung der beiden Konkurrenten im Abstiegskampf, Holstein Kiel und FC St. Pauli, entschieden wird. Danach wird es richtig spannend, wenn das Bundesgericht alle Zeugen erneut verhören wird. Offen ist, ob etwa Union Berlin neue Beweise gegen Drewes und den VfL Bochum vorlegen kann. Für Union-Präsident Dirk Zingler scheint die Sache klar: „Wir setzen uns der Gefahr aus, dass in Zukunft nicht die sportlichen Leistungen der Mannschaften entscheiden, wie ein Spiel ausgeht, sondern mögliche Schmähungen, Beleidigungen, Rauch oder eben der Wurf eines Gegenstandes“, sagte er zum Einspruch.
Drewes beim Spiel in Berlin mit Feuerzeug getroffen
Die damalige VfL-Nummer-Eins Drewes wurde im Spiel bei Union Berlin am 14. Dezember des vergangenen Jahres ein paar Minuten vor dem Ende der Partie beim Stand von 1:1 mit einem Feuerzeug am Kopf getroffen. Der Gegenstand flog aus der Heim-Fankurve der Unioner Anhänger. Schiedsrichter Martin Petersen unterbrach damals die Partie für eine halbe Stunde, setzte sie dann aber fort. Wie die Bochumer damals verlautbaren ließen: Nur unter Protest. Beide Mannschaften einigten sich auf einen Nichtangriffspakt. Der VfL legte im Nachgang der Partie Einspruch gegen die Wertung ein. Und bekam in erster Instanz recht.
Das DFB-Sportgericht sah Bochum als geschwächt an, weil durch das ausgeschöpfte Wechselkontingent Timo Horn nicht mehr für Drewes gebracht werden konnte. Zudem hätte Schiedsrichter Petersen das Spiel abbrechen müssen. Das sehen die Berliner naturgemäß anders. „Ob für eine Seite eine Beeinträchtigung oder Schwächung vorliegt, ob das Spiel abgebrochen oder fortgesetzt wird, muss immer in der alleinigen Entscheidung des Unparteiischen liegen. Wenn die nutznießende Partei ihre Schwächung selber erklären kann, brauchen wir keine unparteiischen Schiedsrichter mehr, Betrug und Schmierentheater ist Tür und Tor geöffnet. Die benachteiligten Parteien werden nie in der Lage sein, das Gegenteil zu beweisen“, sagte Zingler.
Unterstützung in seiner Argumentation bekommt er vom renommierten Sportrechts-Anwalt Paul Lambertz. „Die Frage ist doch, wo das hinführt, sollte die Entscheidung der ersten Instanz nicht aufgehoben werden. Das führt meines Erachtens dazu, dass man jeglichen Einsprüchen Tür und Tor öffnet“, sagte er dem RBB. Er hält die Entscheidung des Sportgerichts in erster Instanz für „überraschend und nicht richtig“. Er sähe die Autorität der Schiedsrichter untergraben, wenn es bei der Entscheidung auch vor dem DFB-Bundesgericht bliebe.
VfL oder Union: DFB-Entscheidung schwer vorherzusehen
Ganz so einfach scheint die Sache aber nicht zu sein. Diese Redaktion sprach mit mehreren Sportrechtlern, die zwar alle darauf verwiesen, dass das Regelwerk des DFB ausgerechnet bei diesem Thema nicht gut und die getroffene Entscheidung daher nicht zwingend vertretbar sei. Auf der anderen Seite ließe die Rechtslage aber eben auch Interpretationsspielraum. Oftmals seien Entscheidungen aus erster Instanz in Berufungsverfahren in solch unklaren Fällen dann nicht aufgehoben worden. Gut möglich also, dass das Bundesgericht die erstinstanzliche Entscheidung mitträgt.
Dann, so hatte Union bereits angekündigt, würden die Berliner die nächste Instanz anrufen. Dies wäre dann das Ständige Neutrale Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften. Sogar ein Gang bis vor den Internationalen Sport-Gerichtshof CAS wäre vorstellbar. Eine Entscheidung bis zum Saisonende wäre dann aber wohl kaum zu erwarten, Gerichtsverfahren benötigen viel Zeit. Im Abstiegskampf allerdings wäre eine schnelle Entscheidung wünschenswert.
Im Sinne des Sports hoffen Experten darauf, dass das ursprüngliche sportliche Ergebnis von 1:1 am Ende bestehen bleibt. Damit könnten grundsätzlich wohl auch die Bochumer aufgrund des aktuellen Tabellenstands leben, die bereits am Samstag gegen die TSG Hoffenheim mit einem Heimsieg wieder für sportliche Schlagzeilen sorgen wollen.
Quelle: WAZ.de
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."