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Geldstrafen für den VfL 2025
#4
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Urteilen mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 80.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 26.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. 

Die Urteile beziehen sich auf die Auswärtsspiele beim 1.FC Union Berlin (14.12.2024), Borussia Mönchengladbach (25.01.2025) und KSV Holstein Kiel (09.02.2025). In allen Spielen war das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände ausschlaggebend, wobei dieses Verhalten eine erhebliche Gefahr für die im Stadionbereich befindlichen Personen darstellt. Das Fehlverhalten der VfL-Fans wurde jeweils im Spielbericht bzw. durch den Bericht des DFB-Sicherheitsbeobachters dokumentiert.
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Der Verein hat den Anträgen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der  VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
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Geldstrafen für den VfL 2025 - von Herr Bert - 02-21-2025, 06:52 PM
RE: Geldstrafen für den VfL 2025 - von Herr Bert - 02-25-2025, 05:37 PM
RE: Geldstrafen für den VfL 2025 - von Herr Bert - 05-24-2025, 01:57 PM
RE: Geldstrafen für den VfL 2025 - von Herr Bert - 05-26-2025, 04:49 PM

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