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06-28-2023, 07:00 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-17-2023, 03:01 PM von Herr Bert.)
Wegen des Abbrennens von Pyrotechnik und der Entzündung von Rauchtöpfen seitens seiner Fans ist der VfL Bochum 1848 zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.000 EUR verurteilt worden. Dies hat das Sportgericht des DFB durch seinen Vorsitzenden Stephan Oberholz als Einzelrichter im schriftlichen Verfahren entschieden. Von der Strafsumme darf der VfL 2.300 EUR für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Im Heimspiel gegen Borussia Dortmund am 28. April kam es vor Anpfiff im Bereich der Ostkurve zu den beanstandeten Vorfällen, wodurch sich der Anstoß verzögerte.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
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Der VfL Bochum 1848 muss gemäß DFB-Sportgerichtsurteil 3.000 EUR Strafe zahlen. Dazu hat ein Vorfall geführt, der nach Beendigung der Bundesligapartie zwischen dem VfL und dem FC Augsburg (3:2) passierte. Nach Abpfiff des Heimspiels hat eine Person aus dem Bochumer Fanblock unerlaubterweise den Innenraum betreten, konnte aber zügig vom Ordnungsdienst abgefangen und vom Platz geführt werden.
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Höhe von 45.000 und 60.000 Euro belegt. Davon kann der VfL insgesamt bis zu 35.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Während des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 20. Mai 2023 brannten im Bochumer Fanblock zahlreiche Bengalische Feuer ab, die zum Teil in den Innenraum geworfen wurden. Zudem wurden zwei Raketen gezündet.
Eine Woche später, am 27. Mai, wurden im Spiel gegen Bayer 04 Leverkusen noch mehr pyrotechnische Gegenstände gezündet, plus eine Rakete. Zudem stürmten die Bochumer Fans nach Abpfiff aufgrund des Klassenerhalts den Innenraum.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
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