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Bierbecherwurf auf Schiri: Täter steht fest
#1
Das Strafurteil zum Bierbecher-Skandal im Ruhrstadion Bochum ist überraschend rechtskräftig. Dem Täter droht aber noch Schadensersatz. 

Nun steht endgültig fest, wer am 18. März 2022 im Bochumer Ruhrstadion einen vollen Bierbecher auf den Kopf von Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann (40) geworfen hatte: Es war der Fan (39), der im vorigen Juni vom Amtsgericht wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro (80 Tagessätze) verurteilt worden war. 

Wie Oberstaatsanwalt Paul Jansen am Montag auf WAZ-Anfrage bestätigte, ist das Urteil rechtskräftig geworden. Nach WAZ-Informationen hatte der langjährige Bochum-Fan seine Berufung gegen die Bestrafung bereits im November 2023 überraschend zurückgenommen – kurz bevor im Dezember der Berufungsprozess begonnen hätte. 

Im Prozess hatte der Handwerker beharrlich geschwiegen. Sein Verteidiger wollte Freispruch, weil die Beweislage „nicht ausreichend“ sei. Er sprach von einer „Vorverurteilung in den sozialen Medien“. Aber die Justiz stützte sich auf die Auswertung von Fernsehaufnahmen, DNA-Spuren am sichergestellten Plastikbecher und Zeugenaussagen. „Aufgrund der Beweise steht die Täterschaft für mich fest“, sagte Richterin Sabine Schüler damals und verhängte 80 Tagessätze zu je 40 Euro. Zudem muss er 800 Euro an Gittelmann zahlen.

Bochumer Staatsanwalt forderte eine härte Strafe
Staatsanwalt Philipp Rademacher hatte 12.000 Euro Geldstrafe gefordert (120 Tagessätze zu je 100 Euro). Auch er hatte Berufung eingelegt, weil ihm die Strafe nicht hart genug war. Aber nachdem der Täter das Urteil akzeptierte, nahm auch der Ankläger seine Berufung zurück.

Am Tatabend hatte der VfL in der 1. Bundesliga gegen Mönchengladbach gespielt. In der 68. Minute lag er bereits mit 0:2 zurück. Die Stimmung auf den Rängen war aufgeheizt. Plötzlich, ohne direkten Anlass, schleuderte der 39-Jährige, der in der untersten Reihe von Block stand und alkoholisiert war, seinen Bierbecher auf den nur einige wenige Meter entfernt stehenden Schiri an der Seitenlinie. Dieser sank auf die Knie und stand unter Schock. Er hatte tagelang Kopfschmerzen und Prellungen.

Mit dem Urteil, so die Richterin, müsse „ein Zeichen gesetzt“ werden, dass Schiedsrichter „kein Freiwild“ seien. Sie dürften nicht „den Stimmungsschwankungen der Zuschauer ausgesetzt“ sein.

Damals wurde das Spiel abgebrochen und 2:0 für die Gäste gewertet. Zudem brummte der DFB dem VfL eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro auf. Nach der Rechtskraft des Strafurteils könnte sich der Verein das Geld jetzt auf zivilrechtlichem Wege zurückholen.

Quelle: WAZ.de
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der  VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
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