09-07-2024, 11:45 AM
Die DFL verurteilte den VfL nach dem Spielabbruch wegen des Becherwurfs zu 100.000 Euro Strafe. Verein holt sich Geld zum Teil vom Täter zurück.
Für den verurteilten Täter (39), der im Bochumer Ruhrstadion im März 2022 einen vollen Bierbecher während eines Spiels des VfL Bochum geworfen und den Linienrichter am Kopf getroffen hat, wird es noch einmal teuer. Neben der Strafe, die das Amtsgericht gegen den Becherwerfer verhängte, verurteilte die Deutsche Fußball Liga (DFL) den VfL Bochum zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro. Dieses Geld holt sich der Verein zum Teil von dem verurteilten Fan zurück. Er hat seinen Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht.
„Es konnte eine gütliche Einigung herbeigeführt werden, die interessengerecht ist“, sagt Jens Fricke, Sprecher des VfL Bochum, auf WAZ-Anfrage. Der Schaden sei allerdings geringer als 100.000 Euro. Ein Drittel durfte der Bundesligist für „sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen“ nutzen. „Von den verbleibenden 67.000 Euro hat der Täter einen substanziellen Teil ausgeglichen“, sagt Fricke.
Ob der Täter ein Stadionverbot erhalten hat, könne der VfL zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantworten.
Amtsgericht verurteilte Becherwerfer
Das Amtsgericht verurteilte den Bierbecherwerfer im Juni des vergangenen Jahres. Das Urteil ist rechtskräftig, die Berufung hatte er im November 2023 überraschend zurückgezogen. Richterin Sabine Schüler verhängte eine Strafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt 3200 Euro. Hinzu kamen 800 Euro, die er dem Schiedsrichter zahlen musste.
Doch was ist passiert? Am 18. März 2022 spielte der VfL Bochum im Ruhrstadion gegen Borussia Mönchengladbach. Der VfL Bochum lag in der 68. Minute mit 0:2 zurück – die Stimmung unter den Fans war aufgeheizt. Der 39-jährige Täter warf aus Block A, in dem er in der untersten Reihe stand, seinen vollen Bierbecher in Richtung Spielfeld. Er traf den Schiedsrichter Christian Gittelmann, der wenige Meter entfernt an der Seitenlinie stand, am Kopf. Dieser hatte tagelang Kopfschmerzen und Prellungen – und er erlitt einen Schock. Das Spiel wurde abgebrochen und mit drei Punkten für den Gegner aus Gladbach gewertet.
VfL erweitert Maßnahmen
Bereits kurz nach dem Vorfall kündigte Ilja Kaenzig, Geschäftsführer des VfL Bochum, an, dass der Verein konkrete Maßnahmen plane, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen. So sei ein hochauflösendes Videoüberwachungssystem installiert worden, sagt Fricke. Dieses liefere den Behörden bei der Suche nach Tätern bessere Bilder. „Zudem haben wir seit der Spielzeit 2022/23 ein Pfandbecher-Mehrwegsystem eingeführt, das neben den Sicherheitsaspekten auch Nachhaltigkeitskriterien entspricht“, so der VfL-Sprecher.
Der Verein weise zusätzlich in seinen Fan-Informationen vor jedem Heimspiel auf ein respektvolles Miteinander hin – teilweise schon auf den Pressekonferenzen vor den Spielen. „Die Fanarbeit beim VfL Bochum 1848 ist aufwändig und zeitintensiv“, sagt Jens Fricke. Aber: „Der Fandialog funktioniert.“
Quelle: WAZ.de
Für den verurteilten Täter (39), der im Bochumer Ruhrstadion im März 2022 einen vollen Bierbecher während eines Spiels des VfL Bochum geworfen und den Linienrichter am Kopf getroffen hat, wird es noch einmal teuer. Neben der Strafe, die das Amtsgericht gegen den Becherwerfer verhängte, verurteilte die Deutsche Fußball Liga (DFL) den VfL Bochum zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro. Dieses Geld holt sich der Verein zum Teil von dem verurteilten Fan zurück. Er hat seinen Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht.
„Es konnte eine gütliche Einigung herbeigeführt werden, die interessengerecht ist“, sagt Jens Fricke, Sprecher des VfL Bochum, auf WAZ-Anfrage. Der Schaden sei allerdings geringer als 100.000 Euro. Ein Drittel durfte der Bundesligist für „sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen“ nutzen. „Von den verbleibenden 67.000 Euro hat der Täter einen substanziellen Teil ausgeglichen“, sagt Fricke.
Ob der Täter ein Stadionverbot erhalten hat, könne der VfL zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantworten.
Amtsgericht verurteilte Becherwerfer
Das Amtsgericht verurteilte den Bierbecherwerfer im Juni des vergangenen Jahres. Das Urteil ist rechtskräftig, die Berufung hatte er im November 2023 überraschend zurückgezogen. Richterin Sabine Schüler verhängte eine Strafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt 3200 Euro. Hinzu kamen 800 Euro, die er dem Schiedsrichter zahlen musste.
Doch was ist passiert? Am 18. März 2022 spielte der VfL Bochum im Ruhrstadion gegen Borussia Mönchengladbach. Der VfL Bochum lag in der 68. Minute mit 0:2 zurück – die Stimmung unter den Fans war aufgeheizt. Der 39-jährige Täter warf aus Block A, in dem er in der untersten Reihe stand, seinen vollen Bierbecher in Richtung Spielfeld. Er traf den Schiedsrichter Christian Gittelmann, der wenige Meter entfernt an der Seitenlinie stand, am Kopf. Dieser hatte tagelang Kopfschmerzen und Prellungen – und er erlitt einen Schock. Das Spiel wurde abgebrochen und mit drei Punkten für den Gegner aus Gladbach gewertet.
VfL erweitert Maßnahmen
Bereits kurz nach dem Vorfall kündigte Ilja Kaenzig, Geschäftsführer des VfL Bochum, an, dass der Verein konkrete Maßnahmen plane, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen. So sei ein hochauflösendes Videoüberwachungssystem installiert worden, sagt Fricke. Dieses liefere den Behörden bei der Suche nach Tätern bessere Bilder. „Zudem haben wir seit der Spielzeit 2022/23 ein Pfandbecher-Mehrwegsystem eingeführt, das neben den Sicherheitsaspekten auch Nachhaltigkeitskriterien entspricht“, so der VfL-Sprecher.
Der Verein weise zusätzlich in seinen Fan-Informationen vor jedem Heimspiel auf ein respektvolles Miteinander hin – teilweise schon auf den Pressekonferenzen vor den Spielen. „Die Fanarbeit beim VfL Bochum 1848 ist aufwändig und zeitintensiv“, sagt Jens Fricke. Aber: „Der Fandialog funktioniert.“
Quelle: WAZ.de
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."