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DFL scheitert mit Beschwerde gegen Polizeigebühren
#1
Die Beteiligung von Klubs an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen ist rechtmäßig. Diese Entscheidung verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Dienstag in Karlsruhe. Konkret betrifft das Urteil zunächst nur die Praxis der Hansestadt Bremen, wo Werder seit 2015 entsprechende Polizeieinsätze in Rechnung gestellt wurden. Andere Bundesländer erwägen jedoch, nachzuziehen. 

Die  Bremer Gebührenordnung "ist mit dem Grundgesetz vereinbar", erklärte Stephan Harbarth, der Vorsitzende des Ersten Senats. Mit der Durchführung von Hochrisikospielen "verlassen die Veranstalter die staatliche begrenzte Gefahrenvorsorge", so das Gericht weiter. Ob die Regelung politisch klug oder gewünscht ist, habe der Senat nicht entschieden. 

Die DFL hatte das BVerfG angerufen, weil sie die Gebührenordnung für verfassungswidrig hält, im öffentlichen Raum müsse aus ihrer Sicht allein der Staat für die Kosten der Sicherheit der Bürger aufkommen. Zuvor hatte der Ligaverband bereits vor drei Verwaltungsgerichtsinstanzen erfolglos geklagt.

Die Hansestadt Bremen hatte erstmals im April 2015 für das Nordderby zwischen Werder und dem Hamburger SV die polizeilichen Mehrkosten für ein Hochrisikospiel in Rechnung gestellt und dafür mehr als 400.000 Euro kassiert. Nach einem Beschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr 2014 sollen kommerzielle Veranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern an den Zusatzkosten im Vergleich zu Spielen ohne erhöhte Brisanz beteiligt werden. In der Saison 2022/23 gab es 52 sogenannte Rotspiele unter den 612 Partien der Bundesliga und der 2. Liga sowie weitere Hochrisikospiele in der dritten und vierten Liga. 

In Bremen folgten dem ersten Gebührenbescheid sechs weitere, zwei Rotspiele sind noch nicht abgerechnet. Von den insgesamt 1,95 Millionen Euro hat Werder die Hälfte gezahlt, 50 Prozent wurden dem Verein von der DFL gestundet. Zumindest einen Teil des Restbetrags wird der Ligaverband nach dem BVerfG-Urteil nun einfordern. Die übrigen 35 Vereine der beiden Profiligen hatten bereits vor einigen Jahren beschlossen, sich nicht an den Kosten von Werder zu beteiligen. 

Einheitliches Vorgehen deutschlandweit gefordert
Treibende Kraft für die Beteiligung des Klubs zumindest an den Mehrkosten der Polizei bei Hochrisikospielen ist Bremens Innensenator Ulrich Mäurer, der nach dem Erfolg vor dem BVerfG auf Mitstreiter in anderen Regionen hofft. Diese sind zumindest bislang nur in wenigen Bundesländern in Sicht und selbst dort waren die Stimmen vor der Urteilsverkündung eher zurückhaltend. 

In Hamburg hat die Bürgerschaft im September 2024 zwar einen Antrag verabschiedet, der ebenfalls eine Kostenbeteiligung vorsieht. Auf kicker-Anfrage betonte die Behörde für Inneres und Sport in der vergangenen Woche jedoch, dass Innensenator Andy Grote keinen Alleingang der Hansestadt anstrebe. "Ich bin gegen eine isolierte Lösung für Hamburg. Wir brauchen ein einheitliches Vorgehen deutschlandweit", sagte Grote kürzlich. Ähnliche Stimmen sind aus Hessen und Rheinland-Pfalz zu hören. In Mainz ist eine Kostenbeteiligung sogar Bestandteil des Koalitionsvertrages. 

Einen ins Gespräch gebrachten Polizeikostenfonds lehnten die DFL und ihr Präsidiumssprecher Hans-Joachim Watzke zuletzt erneut kategorisch ab. Als Vorsitzender der Geschäftsführung von Borussia Dortmund befindet er sich hier auch in einer sicheren Position. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits wiederholt erklärt, keine Polizeikosten auf die Klubs abwälzen zu wollen, ähnlich sieht man es in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen. 

Quelle: Kicker.de
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der  VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
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#2
Die Bundesländer dürfen ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen dem Profifußball in Rechnung stellen, die Beschwerde der DFL vor dem Bundesverfassungsgericht wurde am Dienstag abgelehnt. Das könnte weitreichende Konsequenzen haben. Ein Kommentar von kicker-Reporter Michael Ebert. 

Bislang waren die Bundesländer sehr zurückhaltend, wenn es darum ging, den Klubs die Mehrkosten für Hochrisikospiele in Rechnung zu stellen. Zehn Jahre lang war die kleine Hansestadt Bremen mit dieser Praxis allein auf weiter Flur. Das könnte sich bald ändern. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhöht den Druck auf die anderen Bundesländer enorm. 

Auch wenn das Unbehagen des Steuerzahlers nachvollziehbar ist, dass der Fußball zwar Milliarden einnimmt, aber für die Sicherheit im öffentlichen Raum die öffentliche Hand aufkommen muss, es stellen sich auch grundsätzliche Fragen. Zum Beispiel: Wo wird die Grenze gezogen? 

Das Gericht gibt in seinem Urteil zwar vor, dass die Veranstaltungen gewinnorientiert sein müssen, aber das kann man auch bei Dritt- oder Viertligisten behaupten, erst recht, wenn sie mit einer Spielbetriebs-GmbH am Ligabetrieb teilnehmen. Auch dort gibt es Hochrisikospiele. Eine Gebühr im sechsstelligen Bereich kann für unterklassige Vereine den finanziellen Todesstoß bedeuten. 

Was ist mit Volksfesten und Musikfestivals?
Und was ist mit Volksfesten, die nicht überall wie die Wiesn in München von der Kommune ausgerichtet werden, sondern wie der Cannstatter Wasen in Stuttgart von einer Marketinggesellschaft? Was ist mit Musikfestivals? 

Der auf ganzer Linie vor dem Bundesverfassungsgericht siegreiche Bremer Innensenator Ulrich Mäurer macht es sich zu einfach, wenn er zum wiederholten Male einen Polizeikostenfonds der Liga vorschlägt, aus dem sich die Länder pauschal bedienen können. Die Anzahl der Rotspiele ist von Ort zu Ort so unterschiedlich, dass eine pauschale Zahlung niemals Gerechtigkeit schaffen kann. 

Quelle: Kicker.de
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#3
Ich denke das Urteil geht in Ordnung. Warum sollte die Öffentlichkeit sogenannte Risikospiele "bezuschussen".
Wie die Vereine und DFB das regeln ist deren Problem. Die "Pauschallösung" ist da der falsche weg.
Da würde dann Heidenheim die Krawallos von Ückendorf, Lüdenscheid, HSV etc. finanzieren
Und der Vergleich mit anderen Veranstaltungen ist auch nicht zulässig.
Zwar gibt es auf den Wiesn regelmäßig Schlägereien aber das ist doch eher individuell.
Da verabreden sich nicht 200 Schweizer mit einem entsprechenden Kontingent Polen zu einer Schlägerei.
Und bei Festivals und OpenAir ist es ähnlich.
Zahlungen sollen ja nur möglich seinen wenn man in voraus schon sehen kann das eine große Menge
auswärtiger Fans anreisen die auf Krawall gebürstet sind und natürlich auch schon sehnsüchtig erwartet werden.
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#4
Die Frage ist doch, wo fangen Risikospiele an, und wo bzw. wann hört das auf. Wer bezahlt Polizeieinsätze, wenn z. B. "Fans" von Verein A auf die "Freunde" von Verein B treffen, weil die Reisewege sich kreuzen, aber in Bochum ein Risikospiel statt findet ?

Spielen z.B. Schalke und Nürnberg gegen einander, ist das sicher kein Risikospiel, aber es sind lange Anreisewege. Unterwegs kreuzen sich die Wege mit z.B. mit Dortmundern irgendwo auf dem Weg.

OK, das passiert nicht oft, aber es passiert. Welcher Verein wird dann zur Kasse gebeten ? Wie soll das auf Landes,- oder Verbands/Kreisebene geregelt werden ?

Grundsätzlich ist die Polizei für die öffentliche Ordnung/Sicherheit zuständig. Die Profivereine bezahlen auch Steuern, und das nicht wenig. Allein die 36 Profivereine zahlen lt. dpa rund 1,6 Milliarden  Steuern und Abgaben. ( Saison 2023/2024 ).

Ob diese Summe bei entsprechenden Demonstrationen, Kundgebungen, oder Volksfesten/ Weihnachtsmärkten auch bezahlt wird, darf zumindest angezweifelt werden.  Also ein schwieriges Thema/Urteil.
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#5
Seitdem klar ist, dass die Bundesländer ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen dürfen, dürfte klar sein: Dem Fußball droht eine Zeitenwende. Doch wie sehen das die Bundesländer? Die Meinungen sind gespalten, ein Überblick. 

Am Dienstag sorgte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für Klarheit und bestätigte, dass die Beteiligung von Klubs an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen rechtmäßig sei. Das Urteil betrifft zwar konkret nur die Praxis in der Hansestadt Bremen, wo dem SV Werder seit 2015 entsprechende Polizeieinsätze in Rechnung gestellt wurden, es ist aber auch klar, dass dies Auswirkungen auf alle anderen Bundesländer haben wird. Es ist eine heikle Frage, in der sich die Länder aktuell noch gespalten zeigen. Der Ruf nach einer schnellen bundeseinheitlichen Regelung wird auch lauter. 

Offen für eine Kostenbeteiligung der Vereine
Dass Bremen sich für eine Weitergabe der Kosten an die Vereine ausspricht, ist jetzt nicht wirklich überraschend. Immerhin hatte der Stadtstaat den Streit durch seine Gebührenordnung ausgelöst. Mehr als drei Millionen Euro wurden Werder Bremen schon in Rechnung gestellt. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) drängt auf eine bundesweite Fondslösung. 

In Niedersachsen ist man der Auffassung, dass man nicht umhinkommen werde, Gebühren zu erheben, sollte sich das Gewaltproblem in den Stadien nicht lösen. Das erklärte Innenministerin Daniela Behrens (SPD). 

Auch in Hamburg sieht sich die SPD-Regierungsfraktion durch das Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt und spricht sich für die Einrichtung eines bundesweiten Polizeikostenfonds aus. 

Rheinland-Pfalz hält sich laut Innenminister Michael Ebling (SPD) die Möglichkeit offen, seine Bundesliga-Vereine an den Polizeikosten zu beteiligen. Man sei grundsätzlich gewillt, eine Gebührenordnung zu schaffen, wünscht sich aber eine bundeseinheitliche Lösung. 

Im Saarland will Innenminister Reinhold Jost (SPD) einen bundesweiten Flickenteppich vermeiden und setzt sich daher ein, diese Frage mit den anderen Bundesländern einheitlich zu regeln. Auch Jost ist für die Einführung eines Polizeikostenfonds, in den die Veranstalter gestaffelt einzahlen 

Noch keine klare Linie
Baden-Württemberg will das Urteil erst prüfen. Aktuell liegt die Priorität von Innenminister Thomas Strobl (CDU) vorerst weiter auf den sogenannten Stadionallianzen. Bei diesen arbeiten Polizei, Kommunen, Vereine und Fanorganisationen zusammen. 

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sieht jetzt die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung, zugleich bestehen aber keine Verpflichtung dazu. Auch in Hessen strebt man ein bundesweit einheitliches Vorgehen an. 

Für Christian Pegel (SPD), den Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, ist das Urteil keine "einfache Blaupause für alle zukünftigen Situationen", er möchte das Gespräch mit der Spitze von Hansa Rostock suchen und strebt ebenfalls eine gemeinsame Lösung mit den anderen Ländern an. 

Auch in Sachsen will man keine Schnellschüsse. Innenminister Armin Schuster (CDU) will Konsequenzen aus dem Urteil zunächst mit dem sächsischen Fußballverband besprechen. 

In Sachsen-Anhalt gab es vom zuständigen Ministerium bislang keine Reaktion auf das Urteil. 

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) befürwortet zwar ein bundesweites Vorgehen, sieht ihr Bundesland in dieser Frage aber eher in einer Nebenrolle, da lediglich Holstein Kiel in den oberen drei Spielklassen vertreten ist. 

In Thüringen hat die neue CDU-geführte Landesregierung noch keine Entscheidung in der Frage der Kostenbeteiligung getroffen, strebt aber ebenfalls eine bundeseinheitliche Lösung an. 

Gegen eine Kostenbeteiligung der Vereine
In Bayern bestätigte Ministerpräsident Markus Söder, dass man nicht gedenke, die heimischen Fußballvereine für die Kosten von Polizeieinsätzen zur Kasse zu bitten. Der Freistaat werde "da keinen Zwang machen", so der CSU-Chef. 

In Berlin hält Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger (SPD) an ihrer Ablehnung fest, jedoch scheint ihre Position in der schwarz-roten Koalition nicht unumstritten - es gab in Berlin auch schon andere Töne. 

In Brandenburg gibt es derzeit keine Pläne für eine Beteiligung der Vereine. Innenministerin Katrin Lange (SPD) sieht den oftmals sehr hohen Mehraufwand für den Polizeieinsatz selbst als Hauptproblem. 

Wie Bayern will auch Nordrhein-Westfalen seine Fußballvereine weiterhin nicht an den Polizeikosten beteiligen. Innenminister Herbert Reul (CDU) ist der Auffassung, dass es ein Versprechen des Staates an seine Bürger sei, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. 

Quelle: Kickedr.de
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