Gestern, 06:52 PM
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Beim Hinspiel der Saison 2024/25 zwischen Borussia Dortmund und dem VfL Bochum 1848 am 27.09.2024 kam es im Bochumer Block zu Spielbeginn und während der Anfangsphase zum Entzünden diverser pyrotechnischer Gegenstände.
Der Verein hat dem Antrag zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beim Hinspiel der Saison 2024/25 zwischen Borussia Dortmund und dem VfL Bochum 1848 am 27.09.2024 kam es im Bochumer Block zu Spielbeginn und während der Anfangsphase zum Entzünden diverser pyrotechnischer Gegenstände.
Der Verein hat dem Antrag zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."