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Geldstrafen für den VfL 2025
#1
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Beim Hinspiel der Saison 2024/25 zwischen Borussia Dortmund und dem VfL Bochum 1848 am 27.09.2024 kam es im Bochumer Block zu Spielbeginn und während der Anfangsphase zum Entzünden diverser pyrotechnischer Gegenstände.

Der Verein hat dem Antrag zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der  VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
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#2
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Urteilen mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 13.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. 

Die Urteile beziehen sich auf das Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt (02.11.2024) sowie die Heimspiele gegen Bayer Leverkusen (09.11.2024) und Werder Bremen (07.12.2024). Während in Frankfurt und gegen Leverkusen das Entzünden pyrotechnischer Gegenstände ausschlaggebend waren, wurden in der Partie gegen Werder Gegenstände geworfen, ohne dass jemand getroffen wurde.

Der Verein hat den Anträgen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der  VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
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