Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
DFB-Bundesgericht bestätigt Einspruch des VfL Bochum 1848
#1
Das DFB-Bundesgericht unter der Leitung des Vorsitzenden Oskar Riedmeyer hat am Freitag auf dem DFB-Campus in Frankfurt/Main das Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar 2025 bestätigt. Somit wird – wie bereits in erster gerichtlicher Instanz entschieden – die Bundesligapartie zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum 1848 vom 14. Dezember 2024 mit 2:0 für den VfL gewertet.

Hintergrund: VfL-Torhüter Patrick Drewes war beim Auswärtsspiel von einem Feuerzeug, welches aus dem Berliner Fanblock geworfen wurde, am Kopf getroffen worden und konnte danach nicht mehr weiterspielen. Da das Wechselkontingent zu diesem Zeitpunkt bereits erschöpft war, musste der VfL nach Wiederaufnahme die Partie mit einem Mann weniger und mit Feldspieler Philipp Hofmann im Tor zu Ende bringen. Aufgrund der unverschuldeten Benachteiligung hatte der VfL Einspruch gegen das Resultat (1:1) eingelegt, dem am 9. Januar stattgegeben worden war. Dagegen gingen neben Union Berlin dann auch der FC St. Pauli und Holstein Kiel in Berufung – die beiden Nebenklagen wurden aber zu Prozessbeginn als unzulässig verworfen.

Im Anschluss entschied das Bundesgericht auf eine Umwertung des sportlichen Resultats und folgte damit der Empfehlung des DFB-Kontrollausschusses. Der Vorsitzende Riedmeyer erläuterte in seiner Urteilsbegründung: „Wir haben nicht in den Wettbewerb eingegriffen, sondern ein Mitglied von Union Berlin. Dieses Verhalten wird dem Verein zugerechnet und muss hart sanktioniert werden. Daher ist eine Punkteumwertung vorzunehmen.“

VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: „Es ist weiterhin äußerst bedauerlich, dass es überhaupt zu diesem Vorfall und den daraus entstandenen Verhandlungen gekommen ist. Trotzdem sind wir erleichtert darüber, dass auch das DFB-Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts bestätigt hat, welches aus unserer Sicht das einzig richtige ist. Wir wissen leider aus eigener Erfahrung, wie ärgerlich solch ein Strafmaß für den betroffenen Klub ist, sind aber dennoch der Auffassung, dass eine weitere Häufung dieser Unsitte nur mit maximaler Konsequenz verhindert werden kann.“

Hinweis: Der 1. FC Union Berlin hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vor das Ständige Schiedsgericht zu ziehen.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der  VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
Zitieren
#2
Der ehemalige Heldt auf Schalke holte sich damals ( Goretzka-Transfer) und heute auch wohl wieder ne dicke Beule am Kopp…Nächste Instanz darf nur über Formfehler befinden und nicht neu in die Beweisaufnahme Smile
Nur wer die Bitternis der Niederlage geschmeckt, weiß die Süße des Sieges zu schätzen!(M.F.B.Schneider)
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste