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Auswärtsdauerkarte 2025/26 für alle VfL-Spiele
#1
Der 10. Mai 2025, das vorerst letzte Bundesliga-Heimspiel im Vonovia Ruhrstadion, war ein schwieriger Tag für alle VfLer. Doch während feststand, dass der VfL Bochum 1848 in die 2. Bundesliga zurückkehren wird, haben die treuen Bochumer Fans ein sehr sensibles Gespür bewiesen. Die Mannschaft und der Verein können sich in dieser herausfordernden Situation auf die Unterstützung der VfL-Familie verlassen! Im Zuge dessen freut sich der VfL, auch in der kommenden Saison eine Auswärtsdauerkarte (ADK) anbieten zu können. 
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Vereinsmitglieder und Dauerkarteninhaber*innen können ab sofort HIER eine Auswärtsdauerkarte beantragen. Einsendeschluss ist Sonntag, der 1. Juni, um 18:48 Uhr. Bis Mitte Juni erhalten alle Bewerber*innen eine Rückmeldung mit der Information, ob sie eine Auswärtsdauerkarte erhalten oder nicht. 
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Es besteht die Möglichkeit, sich für eine Stehplatz- oder Sitzplatz-ADK zu bewerben. Sitzplatz-ADK-Inhaber*innen erhalten Tickets der günstigsten Sitzplatzkategorie. Der Preis für die Stehplatz-ADK beläuft sich auf 340 EUR, die Sitzplatz-ADK kostet 580 EUR. Die Beträge orientieren sich an den durchschnittlichen Eintrittspreisen der Zweitligisten in der vergangenen Saison. Die Bezahlung erfolgt in zwei Raten, jeweils zu Beginn der Hin- und Rückrunde. Der VfL erhebt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Prozent auf den jeweiligen Steh- bzw. Sitzplatzpreis. Diese Gebühr ist in den oben genannten Preisen bereits enthalten. 
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Vorteile einer Auswärtsdauerkarte:
  • Bei der ADK handelt es sich um die Zusage, für jedes Auswärtsspiel ein reserviertes Ticket zu erhalten.
  • Die ADK ist für alle 17 Meisterschafts-Auswärtsspiele der Zweitliga-Saison 2025/26 gültig und verlängert sich nicht automatisch.
  • Für auswärtige DFB-Pokal-Partien und potentielle auswärtige Relegationsspiele erhalten ADK-Inhaber*innen ein Vorkaufsrecht.
  • Jegliche Vorverkaufsfristen und Wartezeiten im Ticket-Onlineshop entfallen.
  • Auswärtsreisen können frühzeitig geplant werden.

Der VfL Bochum 1848 weist auf folgendes hin:
  • Die ADK wird nur an Einzelpersonen vergeben.
  • Jede*r ADK-Inhaber*in muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Die jeweiligen Eintrittskarten am Spieltag sind personengebunden und dürfen nicht weitergegeben werden, nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit den Fanbeauftragten.
  • Die Anwesenheit wird protokolliert. Wer ein Auswärtsspiel nicht wahrnehmen kann, muss sich spätestens bis zum offiziellen Start des Ticketverkaufs bei den Fanbeauftragten abmelden.
  • Wer krankheitsbedingt oder aus sonstigen Gründen die Reise zum Auswärtsspiel nicht antreten kann, kann die Eintrittskarte in Absprache mit den Fanbeauftragten weitergegeben werden.
  • Die ADK behält ihre Gültigkeit, wenn mindestens 14 von 17 Auswärtsspielen persönlich besucht werden.
  • Sollte am Ende der Saison noch Guthaben auf dem Konto vorhanden sein, wird dieses zurückerstattet.
  • Bei einem negativen Saldo wird der fehlende Betrag vom Konto eingezogen.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der  VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
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