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DFB-Sportgericht wertet Spiel 2:0 für Bochum
#1
Das DFB-Sportgericht hat entschieden: Nach dem Feuerzeugwurf gegen VfL-Torwart Patrick Drewes im Bundesligaspiel Union gegen Bochum wurde das Spiel mit 2:0 für die Gäste gewertet. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. 

Noch bevor am Freitag das erste Bundesligaspiel des Jahres 2025 stattfindet, ging es auf dem DFB-Campus in Frankfurt am Main um Punkte. Das DFB-Sportgericht verhandelte am Donnerstag mündlich über Bochums Einspruch gegen die Spielwertung des 1:1 bei Union Berlin, der aus dem Feuerzeugwurf auf Patrick Drewes resultierte. Letztlich entschied das Gericht unter der Leitung von Stephan Oberholz, das Spiel mit 2:0 für Bochum zu werten. 

"Natürlich sind wir uns bewusst, dass die Umwertung das allerletzte Mittel sein muss. Die Umstände ließen uns jedoch kaum eine andere Möglichkeit. Der Torwart war durch die Verletzung eingeschränkt, der Arzt hat ihm die Entscheidung abgenommen, dass Drewes nicht weiterspielte. Eine besondere Schauspieleinlage oder ein Komplott haben wir keine hinreichenden Anhaltspunkte", betonte Oberholz. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung dagegen vor dem DFB-Bundesgericht ist möglich, aller Voraussicht nach wird Union Berlin sie einlegen. Das muss im Laufe der nächsten sieben Tage erfolgen. 

Bochum wollte zunächst nicht weiterspielen
Drewes war im betroffenen Spiel in der zweiten Minute der Nachspielzeit beim Stand von 1:1 von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen worden und konnte nach minutenlanger Behandlung nicht mehr weiterspielen. Daraufhin bat Schiedsrichter Martin Petersen beide Teams in die Katakomben. 

Ursprünglich wollten die Bochumer aus diesen auch gar nicht mehr aufs Feld zurückkehren, ehe sie dann "nur unter Protest" ihre Meinung änderten: So brachten die Teams die Partie nach einer gut 28-minütigen Unterbrechung mit einem Nichtangriffspakt offiziell zu Ende - mit Stürmer Philipp Hofmann im VfL-Torwarttrikot, weil Bochum sein Wechselkontingent bereits erschöpft hatte. 

Unmittelbar nach Schlusspfiff hatte das Tabellenschlusslicht einen Einspruch angekündigt und diesen auch fristgerechnet beim DFB eingereicht. Nach Eingang des Protests hatte der DFB angekündigt, die Beteiligten anzuschreiben und entsprechende Stellungnahmen bis zum 19. Dezember einzufordern. Nach Auswertung der Stellungnahmen hatte sich das Sportgericht für das mündliche Verfahren entschieden

In der gut 90-minütigen Beweisaufnahme des DFB-Sportgerichts wurden zahlreiche Zeugen gehört, darunter Schiedsrichter Petersen, Bochums Torwart Drewes und VfL-Mannschaftsarzt Mark Sandfort. Dieser hatte deutlich gemacht, dass er aufgrund der DFL-Richtlinien bei Kopfverletzungen entschieden hatte, dass Drewes nicht mehr weiterspielen konnte. 

Der Nichtangriffspakt stieß auf scharfe Kritik beim DFB-Kontrollausschuss, der dadurch den sportlichen Wettbewerb gefährdet sieht. "So ein Verhalten ist wettbewerbswidrig. Man stelle sich vor, zwei Mannschaften einigen sich auf ein Ergebnis und eine dritte steigt deswegen ab", kritisierte Anton Nachreiner, der Vorsitzende des Kontrollausschusses. 

Er hatte auch kein Verständnis dafür, dass die Partie nach dem Feuerzeugwurf nicht direkt durch den Schiedsrichter abgebrochen wurde. Bei dieser Entscheidung erhielt Petersen allerdings Rückendeckung von Schiedsrichter-Lehrwart Lutz Wagner: "Die Partie wurde ordnungsgemäß zu Ende geführt." 

Zusätzliches Ermittlungsverfahren gegen Union aufgrund des Feuerzeugwurfs
Zusätzlich leitete der DFB-Kontrollausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen Union Berlin aufgrund des Feuerzeugwurfs ein. Auch hierzu mussten die Köpenicker, die den Täter sofort ausfindig gemacht hatten, eine Stellungnahme abgeben. Eine Sanktion steht aber noch nicht fest. 

Quelle: Kicker.de
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#2
2:0 statt 1:1: Das DFB-Sportgericht hat dem Einspruch des VfL Bochum gegen die Wertung des Spiels bei Union Berlin stattgegeben. So lief der Tag. 

Im Sakko, weißem Hemd sitzt Patrick Drewes im Zeugenstand. Er spricht leise im großem Saal „Golden Goal“ am DFB-Campus, gewidmet dem 2:1-EM-Triumph der deutschen Nationalmannschaft in London 1996. An diesem verregneten Donnerstag in Frankfurt aber ging es nicht um Glanz, sondern um Grundsätzliches im deutschen Fußball – und Punkte für den VfL Bochum und Union Berlin im Abstiegskampf. 

Im Mittelpunkt: Patrick Drewes, der VfL-Torwart. Er war von einem Feuerzeug, geworfen von einem Union-Anhänger im Ligaspiel am 14. Dezember am Kopf getroffen worden, konnte nicht weiterspielen. Nach 28 Minuten wurde die Partie fortgesetzt, endete nach einem Nichtangriffs-Pakt 1:1. Fair? Unfair? Bochum hatte sein Wechselkontingent ausgeschöpft, legte Einspruch vor dem DFB-Sportgericht ein. Union zweifelte die Verletzung von Drewes an und warf Bochum vor, die Situation auszunutzen. 

Nach drei Stunden Verhandlung: VfL Bochum bekommt den Sieg zugesprochen
Ergebnis nach drei Stunden Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht: Das Spiel wird mit 2:0 für den VfL gewertet. Sieg am Gründen Tisch! Ilja Kaenzig war um kurz nach 17 Uhr „erleichtert“, wie er sagte: „Wir sind glücklich, dass unsere Argumente praktisch vollumfänglich auch gehört wurden. Wir haben damals schon betont: Es kann leider jeden treffen, der Fußball ist immer der Verlierer, wenn solche Dinge passieren. In diesem Fall ist es passiert. Dann muss das Regelwerk zur Anwendung kommen. Das Spiel hätte abgebrochen werden müssen.“ Der VfL spielte nur unter Protest weiter, die Teams schoben sich nach einem „Nichtangriffs-Pakt“ die Bälle zu. „De facto war es ein Spielabbruch“, so Kaenzig.

Union Berlins Sprecher Christian Arbeit war entsprechend „nicht zufrieden“ und kündigte an, dass sein Klub „wahrscheinlich“ in Berufung gehen werde. Dafür hat der Verein eine Frist von einer Woche. Bis zu einer endgültigen Entscheidung erhält der VfL in der Tabelle auch nicht die zwei Punkte, die ihn aktuell bis auf zwei Zähler an den Sechzehnten Heidenheim heranführen würden. 

Keeper Drewes wirkt nervös, aber souverän
Patrick Drewes verfolgte die Sitzung bis zum Schluss. Aufrecht saß er nach seiner Vernehmung in der ersten Zuschauerreihe, reserviert für Zeugen. Rund 20 Journalisten saßen ihm im Nacken, Richter Stephan Oberholz ein paar Meter vor seinem Angesicht. Er löcherte ihn, hakte immer wieder nach, wie es ihm wo und wann ging. Drewes sprach ruhig, wirkte nervös, mitunter wurde seine Stimme leise.

Einen „starken Schmerz“ spürte er beim Feuerzeug-Kopftreffer, danach lief „vieles wie im Zeitraffer, war diffus“, sagte Drewes. Schwindelgefühle stellten sich ein, vieles habe er nicht richtig mitbekommen, könne er zeitlich nicht klar zuordnen. Gefragt worden, ob er weiterspielen könne, habe ihn aber niemand, stellte er mehrmals klar – was bei Unions Vertretern um Geschäftsführer Horst Heldt und Geschäftsführer Oscar Kosche für Stirnrunzeln sorgte. 

Die Entscheidung traf Mark Sandfort, der Teamarzt des VfL am Spielsamstag. Erste Signale gab er bereits auf dem Feld Richtung Schiedsrichter. In der zunächst abgedunkelten Kabine seien die Symptome wie Schwindel und Übelkeit „tendenziell schlechter“ geworden, er konnte eine leichte Gehirnerschütterung nicht ausschließen. Bei Kopfverletzungen gebe es klare Regeln, so Sandfort. Richter Oberholz stellte bei seiner Urteilsbegründung klar: „Patrick Drewes‘ weitere Spielteilnahme war nicht mehr zumutbar. Wir konnten keine Anhaltspunkte für eine Schauspieleinlage von Drewes oder einen Komplott oder ein Schmierentheater finden.“ 

Große Erleichterung für den Keeper, der auch in sozialen Medien viel Spott und Hass abbekommen hatte. Äußerlich nimmt er die Sätze regungslos auf. 

Schiedsrichter musste ebenfalls aussagen
Mit der klaren Feststellung seiner Verletzung hatte der VfL eine Hürde genommen. Die zweite: die Spielfortsetzung. Schiedsrichter Martin Petersen sagte rund eine halbe Stunde lang im Golden-Goal-Saal aus, war sichtbar froh, als er nach Hause fahren durfte. Weil die Sicherheit der Spieler gewährleistet gewesen sei und das Spiel „ordnungsgemäß“, also mit mindestens sieben Spielern, fortgeführt werden konnte, hätte er die Partie nicht beendet.

Dr. Joachim Rain von der Kanzlei Schickhardt, der den VfL als Anwalt vertrat, hakte nach, auch die beiden Beisitzer des Gerichts. Spielte es keine Rolle, dass ein Spieler bereits verletzt worden sei? „Ich habe häufiger erlebt, dass Gegenstände geflogen sind, bei Freistößen, Ecken. Ich hatte das Gefühl, dass die Sicherheit weiter gewährleistet ist.“ 

Für Petersen spielte es dabei keine Rolle, dass der VfL durch Drewes‘ Verletzung einen Mann weniger hatte – für das Gericht schon. Der Ermessensspielraum hätte einen Abbruch ermöglicht, der für das Gericht „richtig“ gewesen wäre, sagte Oberholz. Der Nichtangriffspakt sei nicht im Sinne des Wettbewerbs, die kurze Restspielzeit dürfe keine Rolle spielen.

Drewes hörte beim Urteil aufmerksam zu, regte sich kaum – und fuhr wenig später heim. Drewes saß schon morgens selbst am Steuer, als es nach Frankfurt ging. Am Samstag will er wieder seinem Job nachgehen, im Tor des VfL beim Spiel in Mainz. Dann kämpft Bochum um seinen ersten sportlichen Auswärtssieg.

Quelle: WAZ.de
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#3
Die Partie zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum vom 14. Spieltag wird voraussichtlich auch das DFB-Bundesgericht beschäftigen. Nachdem die Partie in erster Instanz mit 2:0 Toren für Bochum gewertet wurde, erwägen die Berliner eine Berufung. 

"Es ist noch nicht final klar, aber es deutet viel darauf hin", beantwortete Christian Arbeit (Geschäftsführer Kommunikation Union Berlin) die Frage nach dem möglichen Gang vor das DFB-Bundesgericht. Union wolle sich einen Moment Zeit nehmen und noch einmal "genau schauen, was Herr Oberholz gerade vorgetragen hat", so Arbeit weiter. Das DFB-Sportgericht hat am Donnerstag unter dem Vorsitz von Stephan Oberholz entschieden, dass die Partie vom 14. Dezember, die ursprünglich mit einem 1:1 endete, mit 0:2 gewertet werden muss

Oberholz: "Es war ein Quasi-Spielabbruch"
In der Nachspielzeit war VfL-Torwart Patrick Drewes durch einen Feuerzeugwurf verletzt und ausgewechselt worden. Nach einer Unterbrechung ließ Schiedsrichter Martin Petersen weiterspielen und akzeptierte die Einigung der beiden Klubs auf einen Nichtangriffspakt. Gleichzeitig verkürzte er die restliche Nachspielzeit von fünf auf zwei Minuten. 

"Die Wertung eines Spiels kann nicht durch die beteiligten Vereine festgelegt werden", argumentierte Oberholz. Offiziell habe es eine Fortsetzung gegeben, "die beiden Klubs waren sich aber einig, es nur formell zu Ende zu bringen. Der sportliche Wettkampf war also bereits vorher beendet. Es war ein Quasi-Spielabbruch", erläuterte Oberholz. Für einen Spielabbruch sehe die DFB-Rechtsordnung die Wertung des Spiels mit 0:2 Toren gegen den Verein vor, dessen Anhänger den Abbruch verursacht haben. 

Arbeit: "Entspricht nicht unserer Rechtsauffassung"
"Das entspricht nicht unserer Rechtsauffassung. Die haben wir deutlich vorgetragen", kritisierte Arbeit. "Der Schiedsrichter hat die Situation bewertet und die die objektiv vorliegenden Umstände des Spiels jederzeit im Blick", betonte der Union-Geschäftsführer. 

"Wir sind natürlich glücklich, dass unsere Argumente praktisch vollumfänglich gehört wurden", freute sich Bochums Ilja Kaenzig (Sprecher der Geschäftsführung). Dessen Glücksmoment war allerdings in zweierlei Hinsicht alles andere als vollkommen. "Zum einen müssen wir die Einspruchsfrist abwarten", so Kaenzig. Union hat eine Woche Zeit, das Bundesgericht anzurufen. "Klar ist auch - und das habe ich schon am Spieltag betont: Es kann leider jeden Verein treffen und der Fußball ist der Verlierer, wenn solche Dinge passieren." 

Quelle: Kicker.de
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#4
Zunächst war nicht klar, ob Union Berlin Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts und die Umwertung des Spiels gegen den VfL Bochum einlegen wird. Nun bestätigten die Köpenicker, dass man in die nächste Instanz gehen möchte. 

"Es ist schon schlimm genug, dass Personen bei Konzerten oder Sportveranstaltungen immer wieder Gegenstände auf Bühnen, in Innenräume oder auf den Rasen werfen. Leider ist das durch keinen Veranstalter zu verhindern. Umso wichtiger ist es, diese Personen zu identifizieren, aus der Veranstaltung zu entfernen und mit der höchstmöglichen Strafe zu belegen, um potenzielle Nachahmer davon abzuhalten", wird Unions Präsident Dirk Zingler in einer Klubmitteilung zitiert. 

Der 60-Jährige sieht Union Berlin durch das Urteil des DFB-Sportgerichts, das nach dem Feuerzugwurf in Berlin das 1:1 gegen den VfL Bochum in einem 2:0-Sieg des Revierklubs umwandelte, krass benachteiligt und meinte, dass es "viel schlimmer ist, wenn jemand versucht, sich aus diesen für keinen Veranstalter zu verhindernden Ereignissen einen Vorteil zu verschaffen.

Der 60-Jährige sieht Union Berlin durch das Urteil des DFB-Sportgerichts, das nach dem Feuerzugwurf in Berlin das 1:1 gegen den VfL Bochum in einem 2:0-Sieg des Revierklubs umwandelte, krass benachteiligt und meinte, dass es "viel schlimmer ist, wenn jemand versucht, sich aus diesen für keinen Veranstalter zu verhindernden Ereignissen einen Vorteil zu verschaffen."

Dies sei sogar noch schlimmer, "wenn auch unbeteiligte Dritte dadurch erheblich benachteiligt werden. Das ist hier der Fall: Der eigentliche unsportliche Skandal hat nach dem Ereignis auf dem Rasen und heute vor Gericht stattgefunden." Das kann durchaus auch als Kritik am VfL Bochum verstanden werden, wenngleich der Revierklub nicht namentlich genannt wurde.

"Wir werden daher alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen und gegen das heutige Urteil vorgehen", kündigte Zingler weitere juristische Maßnahmen an. Der Berliner Präsident sieht durch dieses Urteil auch den Fußball in Gefahr. 

Das "schadet enorm, und wird das nicht zu akzeptierende Werfen von Gegenständen nicht verhindern. Vielmehr setzen wir uns der Gefahr aus, dass in Zukunft nicht die sportlichen Leistungen der Mannschaften entscheiden, wie ein Spiel ausgeht, sondern mögliche Schmähungen, Beleidigungen, Rauch oder eben der Wurf eines Gegenstandes." 

Für Union sei klar, dass die Frage, "ob für eine Seite eine Beeinträchtigung oder Schwächung vorliegt, das Spiel abgebrochen oder fortgesetzt wird, immer in der alleinigen Entscheidung des Unparteiischen liegen muss. Wenn die nutznießende Partei ihre Schwächung selber erklären kann, brauchen wir keine unparteiischen Schiedsrichter mehr und dem Betrug bzw. einem Schmierentheater ist Tür und Tor geöffnet. Die benachteiligten Parteien werden nie in der Lage sein, das Gegenteil zu beweisen." 

Weiter würde das Urteil zeigen, dass "die 'Hinzurechnung' eines Ereignisses zu einem Verein", also dass die Tat eines Einzeltäters dem gesamten Verein angelastet wird, "fragwürdig und oft sogar falsch" sei - und gänzlich "absurd wird es, wenn die Konsequenzen daraus zu Lasten unbeteiligter Vereine" gehen. So wie im Falle von Bochum, dass als Tabellenletzter der Bundesliga durch das Urteil zwei Punkte mehr erhalten und damit an die Konkurrenten aus Kiel und Heidenheim näher heranrücken wird. 

Quelle: Kicker.de
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#5
Was mich da exrem stört. Der eigentliche "Tatbestand", sprich der Feuerzeugwurf scheint völlig egal gewesen zu sein.
Jedenfalls wenn ich das hier durchlese.
Dabei darf es überhaupt keine Rolle spielen das Drewes nur leicht getroffen wurde.
Unerheblich ist auch ob Drewes danach eine Schauspieleinlage gegeben hat oder nciht.
Es ist und bleibt Körperverletzung/versuchte Körperverletzung.
Das Urteil ist ok, aber die Begründung mehr als fragwürdig.
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#6
Watt dem einen sin Uhl, is dem Annern sin Nachtigall…. je nach Sichtweise des Vor-beziehungsweise Nachteils wird das Urteil bewertet. Einzig das Gericht ist da neutral. Wir können dem Urteil insgesamt eben einfach mehr abgewinnen, als es die Berliner können. Sich da inhaltlich zu streiten wird ohne Ergebnis sein. Du nimmst, was du kriegst, wenn du es brauchst und wir können die Punkte eben mehr als gut gebrauchen.
Nur wer die Bitternis der Niederlage geschmeckt, weiß die Süße des Sieges zu schätzen!(M.F.B.Schneider)
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#7
(01-09-2025, 10:59 PM)Charly Böttcher schrieb: Was mich da exrem stört. Der eigentliche "Tatbestand", sprich der Feuerzeugwurf scheint völlig egal gewesen zu sein.
Jedenfalls wenn ich das hier durchlese.

Genau das ist es, was mich an den Äußerungen der Berliner stört. Die tun ja gerade so, als sei es normal dass Spielern etqa an den Kopf geworfen wird. Das mag in Berlin so sein, , im großen Rest der Nation ist das aber eine Straftat. Wenn ich dann noch lese, das Spiel sei sportlich beendet worden, könnte ich schon fast lachen.
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#8
Bei den Videos war ich erst der Meinung, ein abprallen des Feuerzeugs vom Kopf gesehen zu haben. Konnte es aber nicht zu 100% für mich bestätigen.
Nach Ben Redelings in den sozialen Medien soll es eine Video von vorne geben, wo man es sehen soll. Weiß da jemand was von?
Eigentlich dachte ich gibbet nen Netz vor dem Tor ?!
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#9
Der Aufruhr rund um Feuerzeugwurf auf Bochum-Torwart Patrick Drewes ebbt nicht ab. Unions Vorsitzender befeuert die Spekulationen. 

Erst diskutierte die Fußballwelt, dann urteilte das DFB-Sportgericht. Doch abgeschlossen ist die Causa „Feuerzeugwurf“ noch nicht. Patrick Drewes, Torhüter des VfL Bochum, wurde beim Auswärtsspiel gegen Union Berlin am Kopf getroffen, das Spiel unter Protest der Gäste fortgesetzt. Am grünen Tisch gab es nun die drei Punkte: Die Partie wurde mit 2:0 für den Ruhrgebietsklub gewertet. Freude bei den Bochumern, Unmut beim Hauptstadtklub - zum Zeitpunkt des Feuerzeugwurfs in der Nachspielzeit stand es noch 1:1. 

Unions Vorsitzender Dirk Zingler machte seinem Unmut über die Gerichtsentscheidung nun vor dem Spieltag Luft. Im Sky-Interview vor dem Auswärtsspiel gegen den 1. FC Heidenheim sagte er: „Wenn der Petersen (Schiedsrichter Martin Peters, Anm. d. Red.) tatsächlich einen Fehler gemacht hat, das glaube ich aber nicht, dann muss das Spiel wiederholt werden.“ 

Weitere Bundesligisten wollen sich Einspruch gegen VfL Bochum anschließen
Petersen hatte die Partie zuerst unterbrochen und sich unter anderem mit Lutz Wagner, ehemaliger Bundesliga-Schiedsrichter und aktuell Lehrwart des Deutschen Fußball-Bundes, kurzgeschlossen. Für eine Nachholpartie hatte sich auch Ex-Profi Stefan Effenberg ausgesprochen: Der Experte plädierte im Sport-1-Doppelpass für eine Neuansetzung: „Dass es einen Nicht-Angriffspakt gab, war eine richtige Entscheidung. Ich plädiere für ein neues Spiel, dann gibt es noch einmal 90 Minuten.“ Die Spieler von Union Berlin und Bochum hatten sich in den wenigen Minuten, die bis zum Abpfiff verblieben auf ein offensivloses Spiel verständigt.

Der VfL legte am Montag nach der Partie Einspruch ein, das Sportgericht gab diesem nach. Die Köpenicker fechten dieses Urteil an und kündigten eine Berufung an. „Diese Wertung, die das Sportgericht jetzt vorgenommen hat, ist vollkommen an den Haaren herbeigezogen“, sagte Zingler, der DFB habe „mal wieder ein politisches Exempel statuieren wollen“, um die Fan-Eskalationen von den Zuschauerrängen einzuschränken. 

Laut Zingler hätten noch weitere Bundesligisten ein Interesse. Der Union-Vorsitzende verriet, dass sich Erstliga-Klubs bei ihm gemeldet und angefragt, ob sie „als Nebenkläger“ auftreten können. Um welchen Verein es sich konkret handelt, wollte der Berliner nicht verraten, deutete aber an, dass es sich um eine Mannschaft handle, die aktuell ebenfalls im Tabellenkeller um die Punkte kämpfe. 

Quelle: WAZ.de
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#10
Berlins Fußball-Boss legt bei seinen Angriffen auf den VfL Bochum erneut nach: Der Anstand bleibt dabei auf der Strecke. Ein Kommentar. 

Wie sehr einen Menschen es beeinträchtigt, wenn er durch ein Fluggeschoss am Kopf getroffen wurde, können genau zwei Menschen beurteilen. Der Getroffene und sein Arzt. Industriemechaniker, Präsidenten von Fußballklubs oder auch Fernsehzuschauer mit X-Account und unruhigem Daumen sind für Fern- und Blitzdiagnosen zu Schmerzen oder dem Grad einer Verletzung nicht qualifiziert. 

Patrick Drewes, Torwart des VfL Bochum, wird mittlerweile zum dritten Mal getroffen. Erst von einem Feuerzeug beim Auswärtsspiel bei Union Berlin Ende vergangenen Jahres. Dann unmittelbar danach, als ihm nach dem Kopftreffer in den Sozialen Medien vorgeworfen wurde, zu simulieren. Und jetzt noch einmal, nachdem das Sportgericht des DFB das wegen des Wurfes und der Spielunfähigkeit Drewes abgebrochene Spiel für Bochum wertete.

Union-Boss Zingler geht in die Offensive
Ganz vorne dabei in dieser dritten Welle ist Union-Präsident Dirk Zingler, der unmittelbar nach Urteilsverkündung orakelte, dass „Schmierentheater und Betrug Tür und Tor“ geöffnet würde. Bei Sky legte der Berliner jetzt noch einmal nach und sagte, dass der VfL sich unfair einen Vorteil verschafft habe. 

Natürlich ist Zingler klug genug, Drewes nicht direkt zu beschuldigen, aber viele werden das nicht Gesagte wohl ergänzen können: Nämlich, dass der Torwart, wenn er nur ein ganzer Kerl wäre, bis zum nahenden Abpfiff die Zähne zusammen gebissen hätte. Und natürlich hätte, so der Klub-Boss, Union in der gleichen Situation auf jeden Fall weitergespielt. 

Zingler verkehrt Täter- und Opferrolle
Der Umgang des Berliners mit dem Vorgang wirkt hochgradig unanständig, die Verkehrung von Täter- und Opferrolle verfolgt selbstverständlich einen Zweck. Zingler greift nicht nur den VfL Bochum an, auch der DFB und das Sportgericht bekommen in aller Schärfe ihr Fett weg. Das Verfahren sei, so der Klub-Boss, ein „unfairer Skandal“, bei dem „ein politisches Exempel statuiert“ werden soll. Da hat jemand im US-Wahlkampf ganz genau hingeschaut und versucht, mit allen Mitteln die öffentliche Meinung in seinem Sinne zu beeinflussen und vor dem anstehenden Berufungsverfahren Druck auf das Sportgericht aufzubauen.

Ein scharfer Krieg um die Deutungshoheit
Selbstverständlich hat Union Berlin jedes Recht, gegen ungünstige Urteile in Berufung zu gehen, Entscheidungen des Sportgerichtes anzuzweifeln. Vielleicht haben die Anwälte des Klubs sogar die richtigen Argumente. Die sollen sie dann dort vortragen. Die Schärfe des Meinungskrieges, zu der Dirk Zingler sich hat hinreißen lassen, ist dagegen nur schwer erträglich. 

Vermutlich ist der sportliche Erfolg im Bundesliga-Fußball so wichtig, jeder Punkt finanziell so bedeutsam, dass im Ernstfall als erstes der Anstand über Bord geht. Und das ist der eigentliche Skandal. 

Quelle: WAZ.de
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