09-16-2011, 04:56 PM
Du, das weiß ich jetzt nicht wirklich. Ich gehe davon aus, das der Vorstand verantwortlich ist, un der Aufsichtsrat erst bei nachweißlichem Mißerfolgt eingreifen kann.
Aktuelles Beispiel: Trainer. Der Aufsichtsrat kann den Trainer nicht entlassen. Dafür ist rein arbeitsrechtlich der Vorstand zuständig. Wen, rein hypothetisch, Herr Todt den Trainer nicht entlassen wollte, hätte der Aufsichtsrat machen können was er wollte. Der Vorstand ist nunmal das geschäftsführende Organ.
Wenn es hart auf hart gegangen wäre, hätte der Aufsichtsrat den Vorstand abberufen müssen, bevor der Trainer entlassen hätte werden können.
Genauso gelagert ist die Sache mit den Finanzen. Schwenken zeichnet verantwortlich, und solange wie sein Geschäftsbericht den vorgegebenen Rahmen nicht sprengt bzw. auf realistischen Zahlen beruht, kann der Aufsichtsrat seinen Namen tanzen, mehr aber auch nicht.
Aktuelles Beispiel: Trainer. Der Aufsichtsrat kann den Trainer nicht entlassen. Dafür ist rein arbeitsrechtlich der Vorstand zuständig. Wen, rein hypothetisch, Herr Todt den Trainer nicht entlassen wollte, hätte der Aufsichtsrat machen können was er wollte. Der Vorstand ist nunmal das geschäftsführende Organ.
Wenn es hart auf hart gegangen wäre, hätte der Aufsichtsrat den Vorstand abberufen müssen, bevor der Trainer entlassen hätte werden können.
Genauso gelagert ist die Sache mit den Finanzen. Schwenken zeichnet verantwortlich, und solange wie sein Geschäftsbericht den vorgegebenen Rahmen nicht sprengt bzw. auf realistischen Zahlen beruht, kann der Aufsichtsrat seinen Namen tanzen, mehr aber auch nicht.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."