03-20-2022, 09:29 PM
Ich glaube, man muss hier zwischen Strafrecht, Zivilrecht und Vereinsrecht ganz massiv unterscheiden. Strafrechtlich handelt es sich um eine gefährliche Körperverletzung, zur strafrechtlichen Verfolgung muss der Linienrichter Anzeige erstatten, oder die Staatsanwaltschaft "öffentliches Interesse" bekunden. Nach einer möglichen Verurteilung muss der VfL den Täter zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen.
Dann stellt sich die Frage, was der VfL tun kann. Dazu bliebe zu klären, ob es sich um ein Vereinsmitglied handel, oder er Dauerkarteninhaber ist, oder ob er einfach zufällig ein Ticket gekauft hat.
Zuallererst muss der Penner erstmal gefasst, und zweifelsfrei identifiziert, und belastbar angeklagt werden. Wie sicherlich viele wissen, gibt es einen Rechtsanwalt der sehr gerne, und vorzugsweise Ultras und Co. vertritt.
Am Ende wird das keine schnelle Nummer, außer der DFB Entscheidung, die wird im Laufe nächster Woche kommen. Die Bestrafung für den VfL ist schnell zu erwarten, die Bestrafung des Täters nicht.
Dann stellt sich die Frage, was der VfL tun kann. Dazu bliebe zu klären, ob es sich um ein Vereinsmitglied handel, oder er Dauerkarteninhaber ist, oder ob er einfach zufällig ein Ticket gekauft hat.
Zuallererst muss der Penner erstmal gefasst, und zweifelsfrei identifiziert, und belastbar angeklagt werden. Wie sicherlich viele wissen, gibt es einen Rechtsanwalt der sehr gerne, und vorzugsweise Ultras und Co. vertritt.
Am Ende wird das keine schnelle Nummer, außer der DFB Entscheidung, die wird im Laufe nächster Woche kommen. Die Bestrafung für den VfL ist schnell zu erwarten, die Bestrafung des Täters nicht.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."