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01-23-2024, 04:50 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-20-2024, 05:47 PM von Herr Bert.)
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen diverser Vergehen seiner Anhänger mit drei Geldstrafen belegt, die in Summe 25.500 Euro ergeben. Hiervon kann der VfL bis zu 7.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Die Vorfälle ereigneten sich in den Partien gegen Borussia Mönchengladbach, beim SV Darmstadt 98 und gegen den VfL Wolfsburg.
Im Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach am 30. September 2023 flogen Becher in Richtung jubelnder Gästespieler, die auf den Bochumer Fanblock zuliefen. Getroffen wurde niemand. Bei der Partie in Darmstadt am 3. November 2023 wurden kurz nach Spielbeginn zahlreiche pyrotechnische Gegenstände im Gästefanblock entzündet. Im Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg am 2. Dezember betrat ein Zuschauer den Innenraum, konnte aber gestellt und vom Ordnungsdienst abgeführt werden.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
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das Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.750 Euro belegt. Hiervon können 14.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Im Auswärtsspiel bei Bayer 04 Leverkusen am 20. Dezember 2023 wurden im Bochumer Fanblock vor Anpfiff zahlreiche pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der Spielbeginn wurde davon zunächst nicht beeinträchtigt, die Partie musste jedoch aufgrund der Rauchentwicklung und Sichtbehinderung nach rund einer Minute Spielzeit für ca. zwei Minuten unterbrochen werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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Klasse! Super! Das sind 546 Jahresbeiträge der Mitglieder.
Und das für ein Spiel.
Wäre es da nicht einfacher wenn die Mitglieder Ihre Beiträge gleich an den DFB überweisen?
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 25.000 Euro belegt. Hiervon können insgesamt 8.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Im Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt am 10. Februar 2024 wurden aus dem Bochumer Fanblock in der 61. Minute diverse Gegenstände auf das Spielfeld geworfen, ohne dass es zu einer Spielunterbrechung kam. Die Strafe hierfür beträgt 5.000 Euro. Auch im Heimspiel gegen den FC Bayern München am 18. Februar 2024 flogen Gegenstände aus dem VfL-Fanblock. Das Spiel musste aufgrund dessen für mehrere Minuten unterbrochen werden. Im Verlauf der Partie kam es zu weiteren längeren Unterbrechungen aufgrund geworfener Gegenstände. Die Strafe beträgt 20.000 Euro.
Der Verein hat den Strafanträgen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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04-24-2024, 03:11 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-24-2024, 03:15 PM von Herr Bert.)
daDas Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 122.500 Euro belegt. Hiervon können insgesamt 40.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Beim Auswärtsspiel in Dortmund am 28. Januar 2024 wurde zu Beginn der zweiten Halbzeit im VfL-Fanblock Pyrotechnik gezündet. Das Spiel musste aufgrund dessen für wenige Minuten unterbrochen werden. Die Strafe beträgt 112.500 Euro. Im Heimspiel gegen den FC Augsburg am 3. Februar 2024 wurden aus dem Bochumer Fanblock in der 20. Minute diverse Gegenstände, unter anderem Tennisbälle, auf das Spielfeld geworfen, sodass es zu einer Spielunterbrechung von drei Minuten kam. Die Strafe hierfür beträgt 10.000 Euro.
Der Verein hat den Strafanträgen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Hiervon können 3.330 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Beim Heimspiel gegen den VfB Stuttgart am 20. Januar 2024 wurden in der 12. Minute auch aus dem VfL-Fanblock Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Das Spiel musste aufgrund dessen für wenige Minuten unterbrochen werden.
Der Verein hat dem Strafantrag zugestimmt, dass Urteil ist damit rechtskräftig.
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Zu Beginn der zweiten Halbzeit der Bundesligapartie gegen Bayer 04 Leverkusen am 12. Mai 2024 zündeten Fans in den Bochumer Bereichen einige pyrotechnische Gegenstände. Das Spiel musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden aus den gleichen Fanblöcken über das gesamte Spiel hinweg weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Der Verein hat dem Antrag zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
In der 43. Minute der Bundesligapartie gegen den 1.FC Heidenheim 1846 am 13. April 2024 wurden aus einem Bochumer Fanblock einige Becher in Richtung eines jubelnden Heidenheimer Spielers geworfen. Kurz darauf wurde das vermeintliche Gästetor zurückgenommen.
Der Verein hat dem Antrag zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Zu unterschiedlichen Zeitpunkten in der ersten und zweiten Halbzeit der Bundesligapartie gegen die TSG Hoffenheim am 26. April 2024 wurden im Bochumer Fanblock pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Der Verein hat dem Antrag zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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07-04-2024, 04:17 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-04-2024, 04:17 PM von MarWiBo.)
Damit sind wir - seit Jahresbeginn - bei über 300.000 Euro, die uns diese "Fans" gekostet haben.
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