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DFB-Sportgericht wertet Spiel 2:0 für Bochum
#21
(01-13-2025, 06:24 PM)Scheffkoch schrieb: Eben. Gleichwohl hat man nix auf das Spielfeld zu werfen, nicht mal Schokolade

Obwohl, wenn ich an das Spiel gegen die Bayern denke Cool Asano hat die Schoki "gedopt"
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der  VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
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#22
Ein netter Nebeneffekt,. ???? Das Werfen verurteile ich trotzdem.
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#23
(01-13-2025, 08:06 PM)Herr Bert schrieb:
(01-13-2025, 06:24 PM)Scheffkoch schrieb: Eben. Gleichwohl hat man nix auf das Spielfeld zu werfen, nicht mal Schokolade

Obwohl, wenn ich an das Spiel gegen die Bayern denke Cool Asano hat die Schoki "gedopt"

Das Schokoladendoping war ironischerweise gegen Union Berlin, dessen Anhänger die Schokolade geworfen haben.
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#24
Sachen gibt's  Wink
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#25
Bundesligist Union Berlin hat erwartungsgemäß Einspruch beim Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts zum Skandalspiel gegen den VfL Bochum eingelegt. Das bestätigte der DFB auf Anfrage. Das Sportgericht hatte am 9. Januar nach dem Protest des VfL Bochum entschieden, die Partie am 14. Dezember mit 2:0 für den VfL zu werten.

Quelle und mehr: Reviersport.de
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#26
Holstein Kiel und St. Pauli haben rechtliche Schritte gegen die Wertung des Spiels zwischen Union Berlin und Bochum eingeleitet. Dafür müssen sie innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Begründung einreichen 

Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts, das Spiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum nach dem Feuerzeugwurf auf Patrick Drewes mit 2:0 für den Revier-Klub zu werten, wurde von Bochums Konkurrenten im Tabellenkeller zwei Tage nach dem Urteil kritisiert. "Man muss natürlich hinterfragen, inwiefern man in die Wettbewerbsintegrität eingreift mit diesem Urteil, weil unbeteiligte Vereine durch dieses Urteil mit betroffen sind", hatte unter anderem St. Paulis Präsident Oke Göttlich damals erklärt und gleichzeitig angekündigt, mögliche Maßnahmen zu prüfen. 

Das Ergebnis dieser Überprüfung steht nun fest: Wie der Deutsche Fußball-Bund auf dpa-Anfrage mitteilte, legten die Kiezkicker (Tabellen-14., sieben Punkte Vorsprung auf den VfL) genau wie Holstein Kiel (Tabellen-17., einen Zähler Vorsprung auf Bochum) Berufung ein. 

Beide Vereine haben zwei Wochen Zeit, ihre Berufungen zu begründen. Der Einstieg ins laufende Verfahren ist durch den Paragrafen 26.2 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB möglich. "Das Recht zur Berufung haben auch zunächst nicht am Verfahren beteiligte Mitgliedsverbände, ihre Vereine sowie deren Einzelmitglieder und Tochtergesellschaften und Spieler, die ein unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen", lautet der Paragraf im Wortlaut. 

Zeitpunkt und Form des Verfahrens noch ungewiss
In welcher Form das DFB-Bundesgericht das Berufungsverfahren abhält - mündlich oder schriftlich - und zu welchen Zeitpunkt, steht bislang noch nicht fest. Mit einer Entscheidung in den nächsten Wochen ist aufgrund der zweiwöchigen Berufungsbegründungsfrist von St. Pauli und Kiel nicht zu rechnen. Daher könnte es erst im Februar zur Verhandlung kommen. 

Die letzte Instanz ist das DFB-Bundesgericht ohnehin noch nicht. Die Klubs haben anschließend noch die Möglichkeit, vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften in Berufung zu gehen. 

Quelle: Kicker.de
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#27
Unser VfL sollte sich nur auf sich fokussieren, und die vermeintlichen zwei Punkte nie im Hinterkopf haben. Wir sollten aus eigener Kraft den Klassenerhalt schaffen. Wenn jetzt Kiel und Pauli Einspruch einlegen zeigt mir das die Angst der Vereine, und fehlendes Vertrauen in die eigene Leistung. Das kann auch auf die eigenen Füße fallen.

Andererseits sind die Vereinsbosse gehalten, Schaden von ihren Vereinen fern zu halten, also irgendwie verständlich.

Fazit: Der DFB sollte zusehen, schnellstmöglich für Klarheit zu sorgen.
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#28
(01-22-2025, 07:16 PM)Herr Bert schrieb: Fazit: Der DFB sollte zusehen, schnellstmöglich für Klarheit zu sorgen.

Jep. Der DFB muss entscheiden ob werfen von Gegenständen nun strafbar ist oder nicht.
Es gibt nur diese zwei Möglichkeiten.
Ein sowohl als auch, oder ein "aber" ist keine Option.
Auch ein Wiederholungsspiel ist keine Option.
Ich kann Kiel und andere schon verstehen. Für die ist die Entscheidung eventuell bitter.
Aber für die "Eisernen" habe ich kein Verständnis.
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#29
Holstein Kiel, der FC St. Pauli und Union Berlin haben ihre Berufung fristgemäß begründet. Bochums Chef Kaenzig zeigt Verständnis - wann urteilt das DFB-Bundesgericht? 

Zehn Punkte hat der VfL Bochum auf seinem Konto, zwölf Punkte Holstein Kiel - am Sonntag kommt es zum direkten Duell (15.30 Uhr). Erhält der VfL noch zwei weitere Punkte nach dem Skandalspiel zwischen Union Berlin und dem Revierklub im Dezember, stünden die Teams vor dem Abstiegskracher sogar punktgleich. Was Kiel verhindern will - auch vor Gericht. 

Das DFB-Sportgericht hatte die Partie (1:1) nach einer langen mündlichen Verhandlung mit 2:0 für Bochum gewertet. Union Berlin legte Berufung ein, ebenso Holstein Kiel und der FC St. Pauli. Dies erlaubt die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, wenn die Klubs ein „unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen“. 

Union Berlin, St. Pauli und Kiel reichen ihre Begründungen ein
Am Dienstag, 4. Februar, gingen beim DFB die „umfangreichen Berufungsbegründungen“ der drei Vereine fristgerecht ein, teilte der DFB auf Anfrage dieser Redaktion am Mittwoch mit. „Diese werden nun auch dem VfL Bochum für eine entsprechende Kenntnisnahme und Replik zugänglich gemacht“, so der DFB. Wie lange Bochum dafür Zeit hat, ließ der Verband offen. Und: „Ob die Berufungen von Kiel und St. Pauli ebenfalls zugelassen werden, liegt allein in der Entscheidung des DFB-Bundesgerichts.“ Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Nach Informationen dieser Redaktion ist mit einer - vermutlich erneut mündlichen - Verhandlung gegen Ende dieses Monats zu rechnen.

Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Schlussphase der Bundesliga-Partie bei Union Berlin von einem Feuerzeug getroffen worden, das aus der Berliner Fankurve geflogen war. Die Partie wurde von Schiedsrichter Martin Petersen unterbrochen, nach rund einer halben Stunde fortgesetzt. Drewes konnte nicht mehr weiterspielen, Bochum hatte sein Wechselkontingent aber bereits ausgeschöpft. Die Partie endete nach einem Nichtangriffs-Pakt 1:1. 

Union Berlin hält bei Schiedsrichter-Fehler Wiederholungsspiel für richtig
Das DFB-Sportgericht sah einen klaren Nachteil des VfL, der Schiedsrichter hätte die Partie abbrechen müssen. Union Berlin sieht das anders. Sollte es einen Fehler des Schiedsrichters gegeben haben, hätte es ein Wiederholungsspiel geben müssen, argumentieren die Berliner. Auch eine 1:1-Wertung ist weiterhin denkbar - oder es bleibt beim 2:0 für Bochum.

Ilja Kaenzig, Bochums Sportgeschäftsführer, blickt der Verhandlung gelassen entgegen. Dass etwa St. Pauli und Kiel auch „Einspruch einlegen mussten, ist auch die Pflicht der Kollegen, das verstehe ich absolut. Wir kommen ja trotzdem miteinander aus“, sagte Kaenzig in einem Podcast dieser Redaktion im Rahmen seines Besuchs auf dem Spobis in Hamburg. Unions Präsident Dirk Zingler indes attackierte das Sportgericht scharf und auch den VfL. Bochum habe den Vorfall genutzt, „um sich einen sportlichen Vorteil zu verschaffen“. Der VfL wehrte sich gegen Kritik, betonte, sich ans Regelwerk zu halten. 

Kaenzig: Urteilsbegründung eindeutig - „das stimmt uns positiv“
Kaenzig bleibt nun optimistisch: Die Begründung des Sportgerichts sei „relativ eindeutig, das stimmt uns positiv“, sagte er am Donnerstag entspannt. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesgericht die Fakten komplett anders sieht. Es ist aber natürlich nicht ausgeschlossen“, sagte Kaenzig.

Ein Wiederholungsspiel halte er für nicht gerecht. „Wir haben nichts verbrochen und würden am Schluss des einen Punktes noch beraubt werden, wenn es zu einem Wiederholungsspiele käme und wir es verlieren würden. Da erschließt sich mir nicht, wo da die Gerechtigkeit wäre, dass derjendige, der rein gar nichts verbrochen hat, dafür am Ende noch büßen muss. Wir rechnen schon damit, dass die Begründung, die sehr klar war, aufrecht erhalten bleibt.“ 

Quelle: WAZ.de
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#30
Der Einspruch Union Berlins gegen die Spielwertung des Partie gegen den VfL Bochum, die zugunsten des Revierklubs ausfiel, wird mündlich verhandelt. Das gab der DFB am Donnerstag bekannt. 

Anfang Januar hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes DFB entschieden, die Bundesliga-Partie zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 zugunsten der Bochumer zu werten. Dies geschah infolge eines Einspruchs des VfL, nachdem die Partie zunächst mit einem 1:1-Unentschieden geendet war

Verhandlung am 28. Februar
Nach der vorläufigen Spielwertung zugunsten Bochums legten die Berliner Berufung gegen den Sportgerichtsentscheid ein. Wie der Verband am Donnerstag bekannt gab, wird diese wird nun am Freitag, 28. Februar ab 12.30 Uhr vor dem DFB-Bundesgericht am DFB-Campus in Frankfurt mündlich verhandelt. 

Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, hatte das Urteil damit begründet, dass Drewes durch den Feuerzeugwurf "verletzt und dadurch in seiner Einsatzfähigkeit eingeschränkt worden ist. Daraus hat sich eine Schwächung der Bochumer Mannschaft ergeben, die durch einen Berliner Zuschauer ausgelöst wurde und nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB damit Union Berlin zuzurechnen ist." 

Auch Kiel und St. Pauli legten Berufung ein
Da es sich dabei laut Oberholz um eine "strafbare Handlung und einen schweren Verstoß gegen die Fußball-Rechtsordnung" handelte, die einen Spielabbruch rechtfertigen würden, müssen "solche Verstöße eine eindeutige spieltechnische Rechtsfolge nach sich ziehen. Dies kann nur eine Spielwertung zu Gunsten des geschädigten Vereins sein. Das Ergebnis kann nicht durch einen 'Nicht-Angriffspakt' der beteiligten Vereine entschieden werden, solche Vereinbarungen widersprechen den Grundprinzipien des sportlichen Wettbewerbs." 

Neben den Berlinern hatten auch Holstein Kiel und der FC St. Pauli, Bochums Konkurrenten im Abstiegskampf der Bundesliga, Berufung gegen das Urteil eingelegt. Paragraph 26 Nr. 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ermöglicht eine solche Konstellation unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen ein "unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen". Ob eine unmittelbare Betroffenheit vorliegt, werde das DFB-Bundesgericht in seiner Sitzung ebenfalls entscheiden. 

Quelle: Kicker.de
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