Beiträge: 15,527
Themen: 2,558
Registriert seit: Apr 2011
Bewertung:
71
Bleibt die Wertung des Skandalspiels Union Berlin gegen den VfL Bochum bestehen? Bald steht die mündliche Verhandlung an. Erneut werden Zeugen befragt.
Nächste Woche wird es spannend für den VfL Bochum. Am kommenden Freitag, 28. Februar 2025 (ab 12.30 Uhr) wird das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes am DFB-Campus in Frankfurt mündlich die Berufungen von Union Berlin, Holstein Kiel und dem FC St. Pauli gegen die Wertung des Skandalspiels Union Berlin gegen den VfL Bochum verhandeln. Das teilte der DFB am Freitagvormittag mit.
VfL vor Gericht: Entscheidung in der „Causa Feuerzeugwurf“?
Die Geschichte vom 14. Dezember ist hinlänglich bekannt: In der Schlussphase wurde VfL-Torwart Patrick Drewes beim Stand von 1:1 von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen. Der Keeper, seit dem Dortmund-Spiel nur noch Nummer zwei des VfL, konnte nicht weiterspielen, das Spiel wurde für mehrere Minuten unterbrochen und anschließend von den Bochumern unter Protest zu Ende gespielt. Der VfL legte Einspruch gegen die Spielwertung ein und bekam in erster Instanz Recht - das DFB-Sportgerichtet wertete das Spiel mit 2:0 für den Revierklub.
Union Berlin akzeptierte diese Entscheidung nicht und ging, ebenso wie die nur indirekt beteiligten Keller-Rivalen Holstein Kiel und St. Pauli, in Berufung. Diese werden nun am 28. Februar vor dem DFB-Bundesgericht verhandelt. Geleitet wird die Verhandlung vom Bundesgerichtsvorsitzenden Oskar Riedmeyer. Als Beisitzer fungieren Arno Heger und Carsten Ramelow.
Drewes muss erneut als Zeuge aussagen
Zweifel gab es seitens von Union Berlin unter anderem daran, ob Patrick Drewes nicht hätte weiterspielen können. Im Internet tobte - und tobt - eine heftige Kontroverse um Schauspielerei-Vorwürfe. Vor dem DFB-Sportgericht erläuterte der an diesem Tag zuständige Mannschaftsarzt Mark Sandfort, dass er sich an die DFL-Richtlinien bei Kopfverletzungen gehalten habe, Drewes daher nicht weiterspielen durfte. Der Torwart selbst, erklärte er selbst auch vor Gericht, sei gar nicht gefragt worden.
Drewes und Sandfort waren bei der ersten Verhandlung in Frankfurt persönlich vor Ort im Zeugenstand. Auch vor dem DFB-Bundesgericht werden beide wieder vernommen, sind als Zeugen geladen. Dies bestätigte der DFB am Freitag auf Anfrage dieser Redaktion. Vom VfL Bochum ist zudem erneut Felix Passlack als Zeuge vorgesehen, so der DFB. Passlack hatte sich als erster VfL-Spieler um Drewes gekümmert und hinter vorgehaltener Hand mit ihm gesprochen. Er war per Video zugeschaltet worden. Als weiterer Zeuge ist erneut Schiedsrichter Martin Petersen geladen, so der DFB - es dürfte wieder eine lange Sitzung geben.
Persönlich erscheinen müssen sie aber nicht alle: „Aufgrund der zeitlichen Nähe zum Spielwochenende werden Petersen, Drewes und Passlack voraussichtlich per Video zugeschaltet sein“, so der DFB. So spielt der VfL Bochum am Samstag, 1. März, also einen Tag nach der Verhandlung in Frankfurt, im Vonovia Ruhrstadion gegen die TSG Hoffenheim (15.30 Uhr).
Quelle: WAZ.de
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
Beiträge: 15,527
Themen: 2,558
Registriert seit: Apr 2011
Bewertung:
71
Wie die Partie Union Berlin gegen VfL Bochum (1:1) vom 14. Spieltag gewertet wird, darüber entscheidet am Freitag das DFB-Bundesgericht. Sollte ein Verein sogar das Schiedsgericht anrufen, wird die Rechtsunsicherheit im Tabellenkeller über den 24. Spieltag hinaus andauern.
Ein so langes Verfahren konnte sich die Sportgerichtsbarkeit des DFB 1984 nicht leisten. Vor knapp 41 Jahren endete die Partie Schalke 04 gegen Rot-Weiss Essen ( 5:0) am letzten Zweitliga-Spieltag unter ähnlichen Umständen wie das Aufeinandertreffen von Union und Bochum im Dezember 2024.
Damals wurde Rot-Weiss-Torwart Carsten Hallmann beim Stand von 3:0 etwa 20 Minuten vor Schluss beim Ballholen von einem Fan umgestoßen und leicht verletzt. Er konnte nicht mehr weiterspielen, Feldspieler Dirk Pusch musste ins Tor. Während Schalkes Aufstieg schon vor dem letzten Spieltag feststand, kämpfte RWE noch um den Klassenerhalt.
Essens Einspruch gegen die Spielwertung wurde bereits nach wenigen Tagen entschieden, obwohl auch dieser Fall durch zwei Instanzen ging. Zwölf Tage später kam es zum Wiederholungsspiel: Mit dem 3:2 für Schalke war der Abstieg von Essen endgültig besiegelt. In zweiter Instanz hatte das DFB-Bundesgericht die Berufungen von Rot-Weiß Oberhausen, SC Charlottenburg und VfL Osnabrück zurückgewiesen.
St. Pauli und Kiel lehnen schriftliches Verfahren ab
Diesmal haben neben Union Berlin auch der FC St. Pauli und Holstein Kiel Berufung eingelegt, sodass sich das Bundesgericht am Freitag ab 12.30 Uhr zunächst mit der Zulässigkeit der Berufung durch dritte Vereine befassen wird, die den zeitlichen Ablauf zwischen erster und zweiter Instanz zusätzlich verzögerten.
Für das Einreichen der Begründungen mussten neue Fristen gesetzt werden. Den Vorschlag des Bundesgerichts, darüber im schriftlichen Verfahren zu entscheiden, lehnten St. Pauli und Kiel ab.
In erster Instanz hatte das DFB-Sportgericht Mitte Januar dem Einspruch von Bochum gegen die Spielwertung stattgegeben und die Partie mit 2:0 für den VfL gewertet. Bochums Torwart Patrick Drewes war in der Schlussphase ausgewechselt worden, nachdem ihn ein Feuerzeug aus einem Union-Block am Kopf getroffen hatte. Der Gastverein hatte sein Wechselkontingent bereits ausgeschöpft.
Beide Teams einigten sich mit Schiedsrichter Martin Petersen auf eine Verkürzung der Nachspielzeit und schlossen einen Nichtangriffspakt, Bochum spielte zudem nur unter Protest weiter. Nach Ansicht des Sportgerichts wurde das Spiel daher "nicht ordnungsgemäß" beendet, was einem Spielabbruch gleichkäme, deshalb die 2:0-Wertung. Wird das Urteil rechtskräftig, gewinnt der VfL zwei Punkte dazu, käme auf 17 Zähler und würde den 1. FC Heidenheim in der Tabelle vom Relegationsplatz verdrängen.
Quelle: Kicker.de
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
Beiträge: 15,527
Themen: 2,558
Registriert seit: Apr 2011
Bewertung:
71
Am Freitag wird der Fall Drewes vor dem DFB-Bundesgericht verhandelt. Eine Urteilsfindung könnte schwierig werden - und lange dauern.
Felix Passlack kennt das Prozedere schon, das am Freitagmittag auf ihn zukommen wird. Videoschalte, Fragen beantworten, sich höflich verabschieden - und das Beste hoffen. Für Patrick Drewes hingegen wird es neu sein, er war schließlich Anfang Januar noch persönlich in Frankfurt vor Ort, als der Feuerzeugwurf gegen ihn während des Spiels seines VfL Bochum beim 1. FC Union Berlin verhandelt wurde. Dieses Mal darf auch er in Bochum bleiben, wird per Video in die Zentrale des größten Fußball-Verbands zugeschaltet, wenn der „Fall Drewes“ nun vor dem DFB-Bundesgericht neu verhandelt wird. Union legte Berufung gegen die Wertung des Sportgerichts vom 9. Januar ein, wonach dem VfL Bochum drei Punkte am Grünen Tisch zugesprochen wurden. Auch Holstein Kiel und der FC St. Pauli beteiligten sich daran.
Der Fahrplan der Verhandlung, die Freitagmittag um 12.30 Uhr beginnt, sieht vor, dass zunächst über die Zulässigkeit der Berufung der beiden Konkurrenten im Abstiegskampf, Holstein Kiel und FC St. Pauli, entschieden wird. Danach wird es richtig spannend, wenn das Bundesgericht alle Zeugen erneut verhören wird. Offen ist, ob etwa Union Berlin neue Beweise gegen Drewes und den VfL Bochum vorlegen kann. Für Union-Präsident Dirk Zingler scheint die Sache klar: „Wir setzen uns der Gefahr aus, dass in Zukunft nicht die sportlichen Leistungen der Mannschaften entscheiden, wie ein Spiel ausgeht, sondern mögliche Schmähungen, Beleidigungen, Rauch oder eben der Wurf eines Gegenstandes“, sagte er zum Einspruch.
Drewes beim Spiel in Berlin mit Feuerzeug getroffen
Die damalige VfL-Nummer-Eins Drewes wurde im Spiel bei Union Berlin am 14. Dezember des vergangenen Jahres ein paar Minuten vor dem Ende der Partie beim Stand von 1:1 mit einem Feuerzeug am Kopf getroffen. Der Gegenstand flog aus der Heim-Fankurve der Unioner Anhänger. Schiedsrichter Martin Petersen unterbrach damals die Partie für eine halbe Stunde, setzte sie dann aber fort. Wie die Bochumer damals verlautbaren ließen: Nur unter Protest. Beide Mannschaften einigten sich auf einen Nichtangriffspakt. Der VfL legte im Nachgang der Partie Einspruch gegen die Wertung ein. Und bekam in erster Instanz recht.
Das DFB-Sportgericht sah Bochum als geschwächt an, weil durch das ausgeschöpfte Wechselkontingent Timo Horn nicht mehr für Drewes gebracht werden konnte. Zudem hätte Schiedsrichter Petersen das Spiel abbrechen müssen. Das sehen die Berliner naturgemäß anders. „Ob für eine Seite eine Beeinträchtigung oder Schwächung vorliegt, ob das Spiel abgebrochen oder fortgesetzt wird, muss immer in der alleinigen Entscheidung des Unparteiischen liegen. Wenn die nutznießende Partei ihre Schwächung selber erklären kann, brauchen wir keine unparteiischen Schiedsrichter mehr, Betrug und Schmierentheater ist Tür und Tor geöffnet. Die benachteiligten Parteien werden nie in der Lage sein, das Gegenteil zu beweisen“, sagte Zingler.
Unterstützung in seiner Argumentation bekommt er vom renommierten Sportrechts-Anwalt Paul Lambertz. „Die Frage ist doch, wo das hinführt, sollte die Entscheidung der ersten Instanz nicht aufgehoben werden. Das führt meines Erachtens dazu, dass man jeglichen Einsprüchen Tür und Tor öffnet“, sagte er dem RBB. Er hält die Entscheidung des Sportgerichts in erster Instanz für „überraschend und nicht richtig“. Er sähe die Autorität der Schiedsrichter untergraben, wenn es bei der Entscheidung auch vor dem DFB-Bundesgericht bliebe.
VfL oder Union: DFB-Entscheidung schwer vorherzusehen
Ganz so einfach scheint die Sache aber nicht zu sein. Diese Redaktion sprach mit mehreren Sportrechtlern, die zwar alle darauf verwiesen, dass das Regelwerk des DFB ausgerechnet bei diesem Thema nicht gut und die getroffene Entscheidung daher nicht zwingend vertretbar sei. Auf der anderen Seite ließe die Rechtslage aber eben auch Interpretationsspielraum. Oftmals seien Entscheidungen aus erster Instanz in Berufungsverfahren in solch unklaren Fällen dann nicht aufgehoben worden. Gut möglich also, dass das Bundesgericht die erstinstanzliche Entscheidung mitträgt.
Dann, so hatte Union bereits angekündigt, würden die Berliner die nächste Instanz anrufen. Dies wäre dann das Ständige Neutrale Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften. Sogar ein Gang bis vor den Internationalen Sport-Gerichtshof CAS wäre vorstellbar. Eine Entscheidung bis zum Saisonende wäre dann aber wohl kaum zu erwarten, Gerichtsverfahren benötigen viel Zeit. Im Abstiegskampf allerdings wäre eine schnelle Entscheidung wünschenswert.
Im Sinne des Sports hoffen Experten darauf, dass das ursprüngliche sportliche Ergebnis von 1:1 am Ende bestehen bleibt. Damit könnten grundsätzlich wohl auch die Bochumer aufgrund des aktuellen Tabellenstands leben, die bereits am Samstag gegen die TSG Hoffenheim mit einem Heimsieg wieder für sportliche Schlagzeilen sorgen wollen.
Quelle: WAZ.de
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
Beiträge: 15,527
Themen: 2,558
Registriert seit: Apr 2011
Bewertung:
71
Die juristische Aufarbeitung des Feuerzeugwurfs gegen Bochums Torwart Patrick Drewes hat auch Einfluss auf den Abstiegskampf. Holstein Kiel und der FC St. Pauli scheitern aber bei ihrer Berufung.
Für den FC St. Pauli und Holstein Kiel war das Verfahren vor dem DFB-Bundesgericht schon nach gut einer Stunde beendet. Unter dem Vorsitz von Oskar Riedmeyer entschied die zweite Instanz der Sportgerichtsbarkeit, dass die Berufung der beiden Klubs gegen das Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar "als unzulässig verworfen" wird. Ein "unmittelbar berechtigtes Interesse" wie in Paragraf 26 der Rechts- und Verfahrensordnung gefordert sei wegen fehlender Unmittelbarkeit nicht gegeben.
Die beiden Klubs waren nicht am Skandal-Spiel zwischen Union und Bochum direkt beteiligt, sahen aber eine Einflussnahme auf die Integrität des Wettbewerbs - genau genommen auf den Abstiegskampf. Ein berechtigtes Interesse könne jeder Verein haben, so der Richter. Man habe geprüft, wann ein "unmittelbares" Interesse bestehe. Der Kreis der Vereine könne aber nicht zu groß gezogen werden. "Dies wäre ein nicht praktikabler Weg", hieß es weiter.
Bochums Anwalt Christoph Schickhardt sagte in die Richtung der Rechtsvertretung von Kiel und St. Pauli: "Hören Sie auf mit Moral und sportlicher Integrität - Ihnen geht es doch nur um die Punkte." Am letzten Spieltag empfängt St. Pauli den VfL Bochum, die beiden Teams trennen im Abstiegskampf aktuell noch sechs Zähler.
Das Sportgericht hatte das Spiel vom 14. Spieltag zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 für Bochum gewertet, weil Torwart Patrick Drewes in der Schlussphase von einem Feuerzeug getroffen wurde und nach eigenen Angaben nicht weiterspielen konnte. Über die Berufung von Union Berlin gegen das Urteil wird am Freitagnachmittag entschieden.
Quelle: Kicker.de
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
Beiträge: 15,527
Themen: 2,558
Registriert seit: Apr 2011
Bewertung:
71
Gestern, 07:25 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 07:47 PM von Herr Bert.)
Einen 2:0-Sieg in doppelter Hinsicht erringt der VfL Bochum vor der DFB-Sportgerichtsbarkeit. Nach dem Sportgericht entscheidet auch das Bundesgericht, dass das 1:1 bei Union Berlin vom 14. Spieltag mit 2:0 für den VfL gewertet werden muss. Union kann allerdings noch das Ständige Neutrale Schiedsgericht anrufen.
"Wir haben erheblich länger beraten als gedacht und es uns nicht einfach gemacht", betonte Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des Bundesgerichts. Ein Union-Fan habe in einer Art und Weise in den Wettbewerb eingegriffen, die nicht hinnehmbar sei. "Wir haben die Problematik, dass Gegenstände auf den Platz geworfen werden wieder und hier einen Fall, in dem ein Spieler am Kopf getroffen worden ist", so Riedmeyer. Es könne nicht sein, dass ein gezielter Angriff auf einen Spieler zu einem Wiederholungsspiel führe. Dabei hätte Bochum sogar noch einen Punkt verlieren können.
Der Fall ist heikel. Mitte Dezember wurde VfL-Keeper Patrick Drewes zu Beginn der Nachspielzeit von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug "vorne links" am Kopf getroffen. Er berichtete über Schwindel und Übelkeit, weshalb er nach eigener Aussage, die durch Angaben des Mannschaftsarztes bestätigt wurde, nach der Spielunterbrechung nicht mehr weitermachen konnte. Mit Stürmer Philipp Hofmann im VfL-Torwarttrikot - das Wechselkontingent war bereits erschöpft - spielte Bochum die Partie unter Protest zu Ende. Von Union-Seite wird die Darstellung, dass das Weiterspielen für Drewes nicht möglich war, angezweifelt.
Schiedsrichter Martin Petersen hatte die Nachspielzeit auf zwei Minuten verkürzt, nachdem beide Mannschaften einen Nichtangriffspakt geschlossen und den Ball nur noch hin- und hergeschoben hatten, es blieb beim 1:1. Am 9. Januar entschied das DFB-Sportgericht, die Partie mit 2:0 für Bochum zu werten. Das Spiel sei nicht ordnungsgemäß zu Ende geführt worden und daher wie ein Spielabbruch zu werten, entschieden der Vorsitzende Richter Stephan Oberholz und seine beiden Beisitzer.
Das Bundesgericht teilt diese Auffassung. Am Freitag bekräftigte die Berufungsinstanz, die von Union Berlin, dem FC St. Pauli und Holstein Kiel angerufen worden war, dass die Partie mit 2:0 für den VfL Bochum zu werten sei. Damit hätte der VfL zwei Punkte mehr und würde den 1. FC Heidenheim vom Relegationsplatz verdrängen. Union, das einen Zähler abgezogen bekäme, kann allerdings innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Begründung das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen anrufen. Die Berufungen von St. Pauli und Kiel zum Bundesgericht sind von diesem als unzulässig erklärt worden.
Union-Anwalt konnte sich nicht durchsetzen
Union-Anwalt David Bischoff konnte sich mit seiner Argumentation, dass "Eingriffe von außen auf den sportlichen Wettbewerb sehr restriktiv zu behandeln sind", nicht durchsetzen. Der Sportrechtler zweifelt an, dass die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB für den Fall der Schwächung einer Mannschaft eine Spielwertung am grünen Tisch überhaupt zulässt und hält allenfalls ein Wiederholungsspiel für möglich. Es sei grundsätzlich falsch, "über die Spielwertung ein Zuschauerfehlverhalten zu sanktionieren". Union-Präsident Dirk Zingler zeigte sich sogar "erschüttert über den Vortrag von Herrn Schickardt und Herrn Nachreiner. Es geht nicht um ein politisches Signal, sondern um die Rechts- und Verfahrensordnung. Sonst haben wir keine neutrale Institution mehr".
Der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner hatte vom Bundesgericht "eine Grundsatzentscheidung" gefordert. Bochums Anwalt Christoph Schickardt hatte mehrfach "ein Signal" verlangt gegen die Unsitte Gegenstände auf das Spielfeld zu werfen. Gleichzeitig griff er die Union-Führung und den Vereinsanwalt Michael Müller scharf an, warf ihnen "eine Bagatellisierung des Vorfalls in den Schriftsätzen und der ersten Instanz" vor. "Das ist eine Sauerei und ungehörig. Der Präsident darf emotional reagieren, aber als Anwalt ist das nicht okay", betonte Schickardt.
Während der Beweisaufnahme des Bundesgerichts spielte die Verletzung Drewes allerdings nur noch eine untergeordnete Rolle, weshalb auch von Union auf die Einvernahme der Zeugen zu dieser Frage verzichtet wurde. Den Berlinern ging es im Wesentlichen darum, welche Rechtsfolgen aus dem Vorfall entstehen. Dabei fand ihre Einschätzung beim DFB-Bundesgericht allerdings kein Gehör.
Quelle: Kicker.de
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
Beiträge: 1,836
Themen: 33
Registriert seit: Jun 2011
Bewertung:
16
Der ehemalige Heldt auf Schalke holte sich damals ( Goretzka-Transfer) und heute auch wohl wieder ne dicke Beule am Kopp…Nächste Instanz darf nur über Formfehler befinden und nicht neu in die Beweisaufnahme Smile
Nur wer die Bitternis der Niederlage geschmeckt, weiß die Süße des Sieges zu schätzen!(M.F.B.Schneider)
Beiträge: 15,527
Themen: 2,558
Registriert seit: Apr 2011
Bewertung:
71
Auch das Bundesgericht des DFB hat sich am Freitagabend für eine Spielwertung für den VfL Bochum entschieden. Union Berlin schaltet jedoch die nächste Instanz ein.
Das letzte Wort in der gerichtlichen Hängepartie um die Spielwertung der Bundesliga-Partie zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum vom 14. Spieltag ist nach wie vor nicht gesprochen. Am Freitagabend verkündete Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des Bundesgerichts des DFB, zwar das finale Urteil, welches den Einspruch von Union Berlin gegen die vom DFB-Sportgericht entschiedene Wertung zugunsten des VfL zurückwies. Doch direkt im Nachgang kündigten die Köpenicker an, das Ständige Schiedsgericht anzurufen.
"Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter", leitete Union-Präsident Dirk Zingler sein Statement zum Urteil des Bundesgerichts ein.
"Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung. Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen", so Zingler weiter.
Die Verhandlungen gehen also in eine neue Runde, die nächste Instanz wird eingeschaltet.
Bochums Geschäftsführer Ilja Kaenzig hatte sich am Freitagabend wiederum zufrieden mit dem Urteil des Bundesgerichts gezeigt. "Es ist weiterhin äußerst bedauerlich, dass es überhaupt zu diesem Vorfall und den daraus entstandenen Verhandlungen gekommen ist. Trotzdem sind wir erleichtert darüber, dass auch das DFB-Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts bestätigt hat, welches aus unserer Sicht das einzig richtige ist. Wir wissen leider aus eigener Erfahrung, wie ärgerlich solch ein Strafmaß für den betroffenen Klub ist, sind aber dennoch der Auffassung, dass eine weitere Häufung dieser Unsitte nur mit maximaler Konsequenz verhindert werden kann."
Quelle: Kicker.de
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
Beiträge: 690
Themen: 16
Registriert seit: Apr 2011
Bewertung:
13
die Argumentation von Zingler ist schlicht realitätsfremd. über sportliche Fairness sollte dieser Verein nie wieder reden.
internette Grüsse und gutgehn
der webjogi
Beiträge: 15,527
Themen: 2,558
Registriert seit: Apr 2011
Bewertung:
71
(Gestern, 10:27 PM)webjogi73 schrieb: die Argumentation von Zingler ist schlicht realitätsfremd. über sportliche Fairness sollte dieser Verein nie wieder reden.
Dem blickt die Angst vor einem Abstieg förmlich aus den Augen. Der hatte doch Union unter den Top fünf gesehen.
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
Beiträge: 15,527
Themen: 2,558
Registriert seit: Apr 2011
Bewertung:
71
Heute, 12:59 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Heute, 01:14 AM von Herr Bert.)
Das DFB-Bundesgericht hat entschieden: Die Partie bei Union Berlin wird mit 2:0 für den VfL Bochum gewertet. Union legt Berufung ein - mit diesen Chancen.
Fast viereinhalb Stunden dauerte die mündliche Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht, fast zwei Stunden lang beriet sich der Vorsitzende Richter Oskar Riedmeyer mit den Beisitzern. Es stand viel auf dem Spiel, es ging um ein Grundsatzurteil mit Signalwirkung im deutschen Profifußball und in der Rechtslage ums Detail. Die Spannung war greifbar im Saal „Golden Goal“ am mächtigen DFB-Campus in Frankfurt/Main, als Richter Riedmeyer das Urteil verkündete um 18.57 Uhr. Der VfL Bochum erhält auch in zweiter und letzter Instanz des DFB den Sieg am Grünen Tisch. Die Partie bei Union Berlin am 14. Dezember (1:1) wird mit 2:0 für den VfL gewertet, der damit auf Rang 16 springt und am Samstag im Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim (15.30 Uhr/Sky) auch die Kraichgauer mit in den Abstiegskampf ziehen kann.
„Es kann nicht sein, dass ein gezielter Wurf auf einen Spieler zu einem Wiederholungsspiel führt“, erklärte Riedmeyer. Die Partie hätte abgebrochen werden müssen, die Absprache der Klubs auf einen Nichtangriffs-Pakt sei „unzulässig“, eine Schwächung des VfL lag vor, „welche durch den Feuerzeugwurf eines Mitglieds von Union Berlin herbeigeführt wurde. Dieses Verschulden wird Union Berlin zugerechnet.“
Union-Präsident Zingler ist sauer: Gericht ist nicht für politische Signale da
Sichtlich sauer verschwand direkt danach Union-Präsident Dirk Zingler nach der Urteilsbegründung. „Nein“ raunzte er zu den zahlreichen Medienvertretern bei der Frage nach einem Statement. Dies legte Zingler dann doch schnell nach - auf der vereinseigenen Homepage: „Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter. Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung. Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen”, äußerte sich Zingler.
Das DFB-Bundesgericht ist die letzte Instanz innerhalb des Verbands, die nächste und sportrechtlich letzte Instanz ist das Ständige Neutrale Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen. Eine Einspruchsfrist gibt es nicht, der Einspruch soll aber zeitnah erfolgen, heißt es von Experten. Alles andere ergäbe aufgrund der Bedeutung im Abstiegskampf auch keinen Sinn. Unter Experten gilt es als äußerst unwahrscheinlich, dass sich an dem Urteil etwas ändert. Das Schiedsgericht würde auf formale Fehler prüfen, etwa auf die rechtlich eindeutig falsche Anwendung von gültigen Regeln oder Befangenheit von Richtern.
Kaenzig hofft auf eine Signalwirkung
Ganz anders als bei Zingler war die Stimmung bei Ilja Kaenzig: „Wir sind natürlich erleichtert, das hat uns bewegt in den vergangenen Wochen“, sagte der Geschäftsführer des VfL Bochum in die zahlreichen Kameras. „Jetzt haben wir ein beinahe endgültiges Urteil, die Klarheit vom letzten Mal ist wiederholt worden. Das für uns einzig richtige Urteil wurde bestätigt.“
VfL und Kontrollausschuss hatten sich eine Signalwirkung beim Urteil gewünscht. „Es hätte auch jemand anders treffen können. Wir wissen, wie es ist“, so Kaenzig mit dem Blick auf das abgebrochene Spiel des VfL gegen Mönchengladbach nach einem Bierbecherwurf, der Schiedsrichter-Assistent Gittelmann getroffen hatte. Die Partie wurde für Gladbach gewertet. „Bei uns hatte es eine heilende Wirkung, Becherwürfe sind seither nahezu gänzlich ausgeblieben im Vonovia Ruhrstadion. Wir können nur hoffen, dass das Urteil heute auch eine sehr starke Signalwirkung hat, dass härteste Konsequenzen im Raum stehen, wenn sich jemand dermaßen fehlverhält.“
Deshalb kam es zum Gerichtsstreit
Die Partie der Köpenicker gegen Bochum (1:1) war nach Einspruch des VfL und einer mündlichen Verhandlung am 9. Januar mit 2:0 für den VfL gewertet worden. Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Schlussphase von einem Feuerzeug getroffen worden, das aus der Berliner Fankurve geflogen war. Die Partie war nach halbstündiger Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und mit einem „Nichtangriffspakt“ beendet worden. Bochum legte Einspruch ein, das DFB-Sportgericht wertete das Spiel mit 2:0 für den VfL, weil eine Schwächung gegeben war und das Spiel hätte abgebrochen werden müssen.
Zingler: „Union Berlin ist nicht der Täter“
Das zweifelte Union an, legte Berufung ein. Präsident Dirk Zingler, der nach dem DFB-Sportgerichts-Urteil scharf geschossen hatte, machte am Freitag gleich zu Beginn deutlich, dass der VfL Bochum die Situation ausnutzen wollte. Und: „Der Verein ist nicht der Täter. Beide Mannschaften waren Opfer eines Feuerzeugwerfers. Das ist der Täter“, sagte Zingler, dessen Klub das Vereinsmitglied unter anderem mit einem Stadionverbot belegte. „Das Sportgericht soll den Wettbewerb schützen und nicht von außen eingreifen“, sagte Zingler. Union-Anwalt David Bischoff betonte, dass es „treuwidrig“ sei, sich auf einen Nicht-Angriffspakt zu einigen, „um dann noch auf zwei Punkte zu gehen“.
Der VfL hielt dagegen – der Ton im Saal vor fast 40 Journalisten war mitunter rau, der Umgang aber respektvoll. Der renommierte Sportanwalt Professor Christoph Schickhardt, der seit 40 Jahren zahlreiche DFB-Gerichtsverhandlungen bestritten hat, vertrat den VfL, griff die Union-Seite immer wieder an.
Berlins Argumente seien größtenteils „Unsinn, der nicht besser wird, wenn man ihn ständig wiederholt“. Schickhardt hielt ein halbstündiges Plädoyer, appellierte an die wichtige „Signalwirkung“ des Urteils. Körperverletzung eines Spielers sei ein „No Go“, jede andere Entscheidung als eine Wertung für den VfL „wäre ein fatales Signal an diese Kurve, es wäre alles nicht so schlimm.“
DFB-Kontrollausschuss-Chef Nachreiner: „Da sind die Punkte weg - und sonst nichts“
Auch Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, schlug sich erneut klar auf die Seite des VfL: „Was ist die Folge, wenn ein Zuschauer einen Spieler des Gegners aus dem Verkehr zieht? Da gibt es nur eine Antwort, da muss es eine Grundsatzentscheidung geben.“ Der Verein hafte für seine Fans. „Da sind die Punkte weg - und sonst nichts. Das ist ein Automatismus.“ Unions Chef Zingler betonte indes, dass das Gericht nicht für politische Signale da sei, „sondern nach der Rechts- und Verfahrensordnung“ urteilen müsse.
Dabei hatte Union anders als direkt nach dem Spiel, den hitzigen Wochen danach und in der ersten Instanz die Verletzung von Patrick Drewes akzeptiert. Schauspielerei-Vorwürfe spielten keine Rolle mehr, man könne da eh nichts beweisen, meinte Zingler. Die Berliner verzichteten daher überraschend auf eine weitere Zeugenvernehmung von Mannschaftsarzt Mark Sandfort, Partrick Drewes und Verteidiger Felix Passlack, die geladen und in erster Instanz noch vernommen worden waren. Lediglich Schiedsrichter Martin Petersen wurde noch einmal zugeschaltet per Video, sagte in den zehn Minuten aber nichts Neues. An seinem 40. Geburtstag versicherte er erneut, dass er keine Sicherheitsbedenken sah und daher die Partie fortsetzte.
DFB-Verfahrensordnung bietet Ermessensspielraum
In der Berufung ging es im Kern um die formaljuristisch schwierige Frage, ob das Sportgericht das Spiel umwerten kann, obwohl es zu Ende gebracht worden war. Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB bietet einen Ermessensspielraum, die Anwälte interpretierten die entscheidenden Paragraphen jeweils zu ihren Gunsten. Wiederholungsspiel oder Umwertung? Richter Riedmeyer erklärte in seiner Begründung, dass „eine von außen verursachte Verletzung eines gegnerischen Spielers nicht dazu führen darf, dass der Verursacher daraus einen möglichen Vorteil durch ein Wiederholungsspiel ziehen kann.“
Dabei hatte der VfL nach der ersten Verhandlungsstunde einen Etappensieg eingefahren. Denn das DFB-Bundesgericht ließ die Berufungen vom FC St. Pauli und Holstein Kiel nicht zu (Bericht: hier), weil die Vereine in ihren Rechten nicht direkt betroffen wären, erklärte Oskar Riedmeyer. „Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn er selbst Punkte abgezogen und zugesprochen bekäme – oder wenn von der Entscheidung ein abschließender Tabellenplatz abhängen würde.“ St. Pauli kann der Begründung nicht folgen und prüft, gegen die Entscheidung anzugehen, teilte der Klub bereits am Freitagnachmittag mit.
Bochum sah sich nur noch Union gegenüber. Kurios: Der gewandte Anwalt von Kiel und St. Pauli, David Bischoff, wechselte sozusagen den Klub, stand nun an der Seite von Berlin, hielt das Plädoyer, lieferte sich etliche rechtliche Scharmützel mit Christoph Schickhardt. Am Ende durfte die „Eminenz“ im Sportrecht, durfte der VfL als Sieger den Saal verlassen.
Der VfL erhält damit umgehend die zwei Punkte mehr, hat nun 17 Zähler und klettert auf Rang 16 vor Heidenheim (15 Punkte) und Kiel (13). Union bekommt einen Punkt abgezogen, steht nun bei 23 Punkten.
Quelle: WAZ.de
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."
|