Vor 11 Stunden
Der VfL Bochum behält die drei Punkte vom Feuerzeugwurf-Skandal gegen Patrick Drewes. Union Berlin darf sich trotzdem mies fühlen. Ein Kommentar.
Auch wenn Recht und Gerechtigkeit zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind, hängen sie im Urteil gegen Union Berlin und bei den dem VfL Bochum zugesprochenen Punkten doch dicht beieinander.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat nun die Regeln gestärkt. Indem es den hausinternen sportgerichtlichen Spruch nach dem Feuerzeugwurf gegen Bochums Torhüter Patrick Drewes bestätigte, indem die offiziell mit 1:1 zu Ende gespielten Bundesligapartie als ein 2:0 für den Revierklub gewertet wird. Schiedsrichter Martin Petersen hätte die Begegnung im Dezember abbrechen müssen. Auch wenn dies für gewöhnlich das letzte Mittel sein soll. Auch wenn nur noch wenige Minuten in der Nachspielzeit zu absolvieren waren. Auch wenn beide Teams sich auf einen Nichtangriffspakt geeinigt hatten. Der sportrechtswidrig ist, weshalb das Ergebnis trotz vollendeter Partie geändert werden konnte.
Union Berlin vor DFB-Gericht gegen VfL Bochum: Urteil hat Signalwirkung
Es ist davon auszugehen, dass bei einem neuerlichen Eklat – dessen Wiederholung sich gleichwohl niemand wünscht – neben dem spielunfähigen Profi auch dessen Kollegen vom Platz genommen werden, die Partie abgebrochen wird. Juristen würden danach über das Ergebnis verhandeln. So schade für den Sport, so gut für den Sport.
Was Recht ist, ließ sich bei der Berufungsverhandlung in Frankfurt belegen. Bei der Gerechtigkeit kommt es darauf an, von welcher Seite aus man sie betrachtet. Womöglich wird gar jede Sichtweise von der anderen Partei widerlegt werden können. Ein mögliches Schmierentheater der Profis? Eingeschmuggelte Fans, die Spieler ihres Teams zum Punktewohl des Klubs verletzten könnten? Zum Glück fern jeder Bundesliga-Realität, aber leider zumindest denkbar. Was sind schon die letzten Grenzen, vor denen selbst Unverbesserliche noch Respekt haben?
Und doch ist dieses Urteil alternativlos, weil der DFB diesem zum Glück noch immer kleinen Anteil von Stadionbesuchern auf den Tribünen klar aufzeigt: Wir lassen uns nicht völlig auf der Nase herumtanzen. So eine Tat, die die Gesundheit eines Spielers beeinträchtigt und das Spiel beeinflusst, legitimieren wir nicht durch ein mildes Urteil.
Union Berlin, das einen Zähler verliert und insgesamt drei Punkte zu einem Abstiegskonkurrenten herüberwandern sieht, mag sich auch ungerecht behandelt fühlen. Nachvollziehbar, schließlich büßen die Köpenicker für das Fehlverhalten eines Zuschauers. Auch wenn sie offiziell dafür haften müssen. Die juristische Pleite hätten die Union-Verantwortlichen mit etwas gesunkenem Puls jedoch mal akzeptieren dürfen, anstatt wilde Attacken gegen den VfL zu reiten. Aber Anstand ist eben noch mal ein drittes Paar Schuhe.
Quelle: WAZ.de
Auch wenn Recht und Gerechtigkeit zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind, hängen sie im Urteil gegen Union Berlin und bei den dem VfL Bochum zugesprochenen Punkten doch dicht beieinander.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat nun die Regeln gestärkt. Indem es den hausinternen sportgerichtlichen Spruch nach dem Feuerzeugwurf gegen Bochums Torhüter Patrick Drewes bestätigte, indem die offiziell mit 1:1 zu Ende gespielten Bundesligapartie als ein 2:0 für den Revierklub gewertet wird. Schiedsrichter Martin Petersen hätte die Begegnung im Dezember abbrechen müssen. Auch wenn dies für gewöhnlich das letzte Mittel sein soll. Auch wenn nur noch wenige Minuten in der Nachspielzeit zu absolvieren waren. Auch wenn beide Teams sich auf einen Nichtangriffspakt geeinigt hatten. Der sportrechtswidrig ist, weshalb das Ergebnis trotz vollendeter Partie geändert werden konnte.
Union Berlin vor DFB-Gericht gegen VfL Bochum: Urteil hat Signalwirkung
Es ist davon auszugehen, dass bei einem neuerlichen Eklat – dessen Wiederholung sich gleichwohl niemand wünscht – neben dem spielunfähigen Profi auch dessen Kollegen vom Platz genommen werden, die Partie abgebrochen wird. Juristen würden danach über das Ergebnis verhandeln. So schade für den Sport, so gut für den Sport.
Was Recht ist, ließ sich bei der Berufungsverhandlung in Frankfurt belegen. Bei der Gerechtigkeit kommt es darauf an, von welcher Seite aus man sie betrachtet. Womöglich wird gar jede Sichtweise von der anderen Partei widerlegt werden können. Ein mögliches Schmierentheater der Profis? Eingeschmuggelte Fans, die Spieler ihres Teams zum Punktewohl des Klubs verletzten könnten? Zum Glück fern jeder Bundesliga-Realität, aber leider zumindest denkbar. Was sind schon die letzten Grenzen, vor denen selbst Unverbesserliche noch Respekt haben?
Und doch ist dieses Urteil alternativlos, weil der DFB diesem zum Glück noch immer kleinen Anteil von Stadionbesuchern auf den Tribünen klar aufzeigt: Wir lassen uns nicht völlig auf der Nase herumtanzen. So eine Tat, die die Gesundheit eines Spielers beeinträchtigt und das Spiel beeinflusst, legitimieren wir nicht durch ein mildes Urteil.
Union Berlin, das einen Zähler verliert und insgesamt drei Punkte zu einem Abstiegskonkurrenten herüberwandern sieht, mag sich auch ungerecht behandelt fühlen. Nachvollziehbar, schließlich büßen die Köpenicker für das Fehlverhalten eines Zuschauers. Auch wenn sie offiziell dafür haften müssen. Die juristische Pleite hätten die Union-Verantwortlichen mit etwas gesunkenem Puls jedoch mal akzeptieren dürfen, anstatt wilde Attacken gegen den VfL zu reiten. Aber Anstand ist eben noch mal ein drittes Paar Schuhe.
Quelle: WAZ.de
Tradition ist nicht die Aufbewahrung von Asche, sondern die Weitergabe des Feuers
" Der VfL kommt von der Castroper Strasse, und hier soll er auch bleiben."