Eine außergerichtliche Einigung scheint weiter nicht in Sicht zu sein im Fall Manuel Riemann gegen den VfL Bochum. Es gibt einen neuen Gerichtstermin.
Die Hoffnung des VfL Bochum, den Fall Manuel Riemann frühzeitig zu den Akten zu legen, hat sich bereits in der Sommerpause zerschlagen. Der Torwart, der vom Klub Mitte Mai, nach dem letzten Bundesliga-Spiel der Vorsaison in Bremen, vom Mannschaftstraining des Bundesligisten ausgeschlossen wurde und bis heute wird,
klagt wie berichtet gegen den Klub auf seine Teilnahme am Profitraining. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Bochum am 23. August brachte keine Einigung.
Auch ein weiterer Versuch des VfL, den Vertrag mit dem 36-Jährigen aufuzulösen, scheiterte, so dass Riemann mindestens bis zur Wintertransferperiode bei keinem neuen Klub spielen kann. Die Konfrontation scheint sich eher noch zuzuspitzen.
Vorwurf : „Verbale und fast körperliche Verfehlungen“
Zur Erinnerung: Der VfL Bochum wirft Riemann „verbale und fast körperliche Verfehlungen“ vor. Dabei geht es um die Vorkommnisse nach dem letzten Bundesliga-Spiel in Bremen am 18. Mai. Intern heißt es zudem, Riemann habe sich an den nächsten beiden Tagen nach diversen Aussprachen nicht bereit erklärt, mit der Mannschaft an einem Strang zu ziehen in der Relegation gegen Düsseldorf, er habe dem Team den Rücken gekehrt. Andreas Luthe ersetzte ihn, Bochum hielt dramatisch die Klasse.
Riemanns Vertrag läuft noch bis zum Sommer 2025, sein Bruttogehalt wurde beim Gütetermin öffentlich: 55.000 Euro monatlich. Eine Vertragsauflösung - Riemann lehnte mindestens ein VfL-Angebot ab - kam nicht zustande. Der VfL, der Riemann nicht suspendiert, sondern „nur“ vom Profitraining ausgeschlossen hat, machte ihm das Angebot, mit der zweiten Mannschaft (U23) und/oder individuell mit einem Torwart-Trainer zu trainieren unter Weiterbezahlung seiner Bezüge.
Doch Riemann pocht auf seinen Vertrag, der ihm ein Training unter professionellen Bedingungen zusichert. Dies ist vertragsgemäß gewährleistet bei Teams, die mindestens in der vierten Liga (Regionalliga) spielen. Die U23 des VfL Bochum spielt aber nur in der fünften Klasse (Oberliga).
Anweisung zum Training - Riemann erweitert Klage
Nachdem es bis zum Transferschluss keine Vertragsauflösung gab, hat der VfL Bochum Anfang September aus dem Angebot eine Anweisung gemacht, erklärte ein Sprecher des Arbeitsgerichtes Bochum auf Anfrage dieser Redaktion. Heißt: Riemann wird von seinem Arbeitgeber VfL Bochum rechtlich dazu verpflichtet, das Training bei der zweiten Mannschaft und/oder individuell mit einem Torwarttrainer aufzunehmen. Riemann, vertreten durch den renommierten Anwalt Horst Kletke, lehnt dies ab. Er hat seine Klage nun dahingehend erweitert, dass die Anweisung des Klubs unwirksam sei.
Ein juristisches Geplänkel, bei dem es ums Geld geht. Eine mögliche Folge: Der VfL Bochum könnte Riemann letztlich wegen Arbeitsverweigerung kündigen, sofern das Gericht die Anweisung für rechtens erklärt
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VfL muss Riemanns Trainings-Aus schriftlich begründen
Wie geht es weiter? Bis zum 20. September muss der VfL Bochum dem Gericht seine Entscheidung, dass Riemann nicht mittrainieren darf bei den Profis, schriftlich begründen. Anschließend kann die Riemann-Seite darauf reagieren. Kommt es weiterhin zu keiner außergerichtlichen Einigung, findet eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Bochum statt (Kammertermin). Dann könnten auch Zeugen geladen werden wie etwa der ehemalige Sport-Geschäftsführer Patrick Fabian oder Spieler des VfL Bochum. Nach unseren Informationen sollen in den Zoff nach dem Bremen-Spiel unter anderem Matus Bero und Ivan Ordets verwickelt gewesen sein.
Quelle: WAZ.de